Werden Renten bei einer Witwenpension abgezogen oder angerechnet?
Bei meinem Tod bekommt meine Ehefrau eine Beamten/Witwenpension. Sie bekommt jetzt schon eine kleine Rente von 140 Euro. Wird diese auf ihre zu erwartenden Witwenpension dann an- oder abgerechnet? Auch ich bekomme neben meiner jetzigen Pension jetzt eine kleine Rente von 185 Euro.
Diese wird zum großem Teil schon jetzt bei meiner Pension angerechnet und abgezogen (Höchstsatz erreicht !). Wird diese kleine Rente bei meinem Tod (dann ca 100 Euro) von der Witwenpension abgezogen?
4 Antworten
Deine Witwe würde von deiner Pension 55 oder 60% erhalten, je nachdem wann ihr geheiratet habt (vor 2002 oder danach). Ihre Rente hat damit nichts! zu tun. Ebenso wird sie von deiner Rente den gesetzlichen Anteil (60% ?) erhalten. Einen Höchstbetrag wie es bei zwei Beamten vorkommen kann gibt es in diesem Falle nicht.
Also meines Wissens werden die Renten nicht gegeneinander aufgerechnet. Aber Deine Frau dürfte nicht wieder heiraten, damit sie ihre Witwenrente nicht verliert.
Bei der geringen Rente deiner Frau wird die Witwenpension voll bezahlt, da sie nur 60% deiner Ansprüche erhält wird auch der Höchstbetrag unterschritten.
Ihre Ansprüche dürften bei diesen Parametern über dein Renten/Pensionen der überwiegenden Anzahl von Witwen inihrem Alter sein.
Google doch mal nach Anrechnung Rente auf Pension. M.E. hat die Rente nichts mit der Pension zu tun.