Noch nie in Rentenkasse eingezahlt und Erwerbsminderungsrente?

5 Antworten

Der Antrag sollte auf jeden Fall bei der Rentenversicherung gestellt werden. Die haben auch ihren eigenen medizinischen Dienst, der die Schwere der Erkrankung prüft.

Ich würde mich auf keinen Fall auf Auskünfte des Job-Centers verlassen. Wenn die Rentenversicherung ablehnt, bleibt immer noch das Sozialamt.

die rentenversicherung prüft die erwerbsminderung unabhängig davon, ob sie zuständig ist, oder das sozialamt. wenn die erwerbsminderung bestätigt wird, ist das sozialamt zuständig (hilfe zum lebensunterhalt bei befristeter erwerbsminderung/ grundsicherung bei dauerhafter). ansonsten bleibt das jobcenter zuständig.

nur weil das joncenter eine arbeitsunfähigkeit bestätigt, heißt dies nicht, dass die rentenversicherung eine erwerbsminderung feststellt

Also muss sie auf jeden Fall einen Rentenantrag stellen und wird dann gegebenenfalls "umgeleitet" (Grundsicherung) ? Danke für die Hilfe

@Radikalerpanda

jupp- aber mit glück meldet sich der experte konradhuber noch- der weiß zu 100% alles zu diesem thema, da bleibt dann keine frage offen

Sie wird ans Sozialamt verwiesen. Erwerbsminderunsrente kann nur derjenige bekommen der auch bestimmte Jahre eingezahlt hat. Aber sie muss erst den Antrag bei der DRV stellen, sollte sie ein Ablehnungsbescheid bekommen, dann kann sie zum Sozialamt.

Es scheint wohl ein Missverständnis vozuliegen. Ich denke das Jobcenter weiss nicht Bescheid, daß Deine Freundin kein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat, daher sollte sich dort nochmals vorsprechen und um eine Alternative fragen.

Wer die Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt bekommt auch keine. Dazu zählt auch Deine Freundin.

Das JC versucht halt sie abzuschieben an eine andere Stelle.
Wenn dann die Ablehnung kommt, dann wird das JC versuchen über ein Gutachten die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen und dann fällt sie in den Bereich des Sozialamtes, in die Grundsicherung.