Vollzeitjob und Bafög: Exmatrikulation oder Rückforderung?

3 Antworten

Man muss jede Änderung dem Bafög-Amt anzeigen und wenn du zum 18.05. eine Vollzeitbeschäftigung angenommen hast, so kannst du nicht mehr studieren. Also, Exmatrikulation und das ist völlig korrekt, dass das Bafög-Amt das einfordert. Gehe zum Studierendensekretariat und erledige die Formalitäten. Nur um den Semesterbeitrag "abzusitzen" , das dürfte doch bei einer Vollzeitbeschäftigung wohl keine große Rolle mehr spielen, oder? Unser Sohn bekam die Bafög-Zahlungen "unter Vorbehalt". Nach Beendigung des Studiums musste er noch einmal alles vorlegen und dann kam die Abschlussrechnung.

Hi,

das ist vom Amt nicht korrekt.

Das Amt kann dich nicht zwingen dich exmatrikulieren und du kannst jederzeit - auch völlig freiwillig - auf die Zahlungen verzichten. Da es ein Teildarlehen ist machen das einige, um zB später keine Schulden zu haben. Auch spielt das Datum der Exmatrikulation keine Rolle, da du bereits ab der Entscheidung das Studium nicht mehr zu Ende zu führen kein Bafög mehr zusteht.

Du hast alles richtig gemacht und statt das zu unterstützten, motzt das Amt - absolut grundlos - rum. Besprich das am besten mal persönlich mit dem Leiter des Bafög-Amts.

Du kannst auch eingeschriebener Student sein und trotzdem Vollzeit arbeiten. Du bist ab dem Moment nur noch "Teilzeitstudent". Auch ich kenne einige die über 20 Stunden/Woche arbeiten waren um ihr Studium zu finanzieren (und damit als Vollzeitarbeitnehmer und Teilzeitstudent gelten) oder auch Menschen, die von ihrem AG dazu ermutigt wurden noch einige Vorlesungen zu besuchen bzw. Prüfungen zu schreiben. Du bist also nicht gezwungen dich zu exmatrikulieren, solange du Bafög-Amt bescheid gibst, Kindergeldstelle, Krankenversicherung etc. Du darfst ab sofort bloß kein Nutzen mehr aus dem Studenten-Status genießen. Solange du das nicht tust (wie zB Kindergeld bekommen, Studenten-KV sein etc) bist du rechtlich auf der sicheren und richtigen Seite. 

Beide Alternativen, die du nennst sind nicht so korrekt. Ich würde eher mit dem Amt reden, dass du auf Bafög verzichtest und kein Geld mehr haben willst. Alles andere geht die nichts an und ist auch nicht die Baustelle des Bafög-Amts.

prinzipiell könnte es dir egal sein, heb das Geld auf bis zum Semesterende und zahl denen zurück was die zurück haben wollen (wenn überhaupt).