Kein Bafög, weil Fachrichtungswechsel im Master während der Ferien?

1 Antwort

"Nach einem Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nur geleistet, wenn für den Fachrichtungswechsel / Ausbildungsabbruch ein wichtiger oder unabweisbarer Grund bestand. Wichtiger Grund ist z.B. die mangelnde intellektuelle Eignung oder ein schwerwiegender und grundsätzlicher Neigungswandel. Unabweisbar ist ein Grund , der den Abbruch oder Wechsel zwingend erfordert. Fachrichtungswechsel oder Ausbildungsabbruch müssen unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes vorgenommen werden." (https://www.bafög.de/de/fachrichtungswechsel-387.php)

Wenn Du sowas wie "den ich gar nicht so richtig studieren wollte" dem Amt mitgeteilt hast, wird es wohl sehr eng. Ansonsten könntest du versuchen, einen Neigungswandel als Grund für den Wechsel anzugeben. Eventuell ist es dabei auch mitentscheidend, wie nahe sich der abgebrochene und der neue Studiengang sind; das ist aber nur eine Vermutung meinerseits.