Vollzeit arbeiten, und nebenbei Selbständig Kosmetikerin?

4 Antworten

eine Betriebshaftpflicht wäre sinnvoll. Bei möglichen Verletzungen der Patientinnen.

Ist das in den eigenen Räumen oder in einer Mietwohnung ? Da kann es auch Probleme geben

Gewerbeanmeldung ist dabei das geringste Problem, das kostet bei der Stadt ca. 20 €

Kleinunternehmen ohne MWST nach § 19,1 USTG, da man ja für Privatleute arbeitet.

Dann Kassensystem etc. Da gibt es aber auch Kassen-Nachschauen des Finanzamts ohne vorherige Anmeldung.

Oder Sum Up Terminal oder eben Barzahlung mit Quittung. Buchhaltung nach Einnahme-Überschuß Rechnung EÜR

GOBD über ordnungsgemäße Buchhaltungs-Dokumentation über benutzte Geräte zur Erfassung wie Kassenbuch, Software, Hardware

Du mußt ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden bei deiner Stadt bzw. Gemeinde, sobald du eine "Gewinnerzielungsabsicht" hast!

Nähere Infos findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

wie z.B.: Krankenversicherung

Für die Krankenkassen gilt zunächst generell, dass sich selbstständig Tätige selbst krankenversichern müssen. Dies trifft vor allem für die hauptberuflich Selbstständigen zu. Bei nebenberuflich oder in geringem Umfang betriebener Selbstständigkeit gibt es Ausnahmen.

Beiträge für hauptberuflich Selbstständige

Die Krankenkassen gehen mindestens von einer Einkommensuntergrenze (Gewerbegewinn plus andre Einkünfte) von ca 2.250 €/Monat aus. Der KK-Beitrag beträgt je nach Krankenkasse ca. 18 % davon. Ggf.kann die Einkommensuntergrenze auf ca. 1.500 €/Monat gesenkt werden. Näheres muss mit der jeweiligen KK geklärt werden.
Wichtig: Selbstständige müssen innerhalb der ersten drei Monate ihrer Selbstständigkeit klären, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wollen! Wenn erst später kapieren, dass die am Anfang so verlockend niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherungen im Alter unerträglich hoch werden, ist ein Wechsel schon längst unmöglich!!

Nebengewerbe

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeitsstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.

usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallöchen gesagt.

Da ein Gewerbe anzumelden kann schon schwierig werden, wenn auch nicht ganz unmöglich, denn es gibt ja dafür nicht umsonst eine spezielle Ausbildung, die in der Regel 3 Jahre dauert.

Schau mal hier nach, da steht vieles, was Dir helfen könnte:

https://www.helpster.de/gewerbe-als-kosmetikerin-anmelden-so-gehen-sie-vor_95655

Viel Glück gewünscht und

lieben Gruß aus Berlin

Das geht bis zu einem gewissen Betrag, den du dabei verdienen darfst. Würde dazu einen Steuerberater suchen, der kann dir da genau weiterhelfen.