Azubi, wie ist es gesetzlich geregelt?

5 Antworten

Wie alt bist Du? wenn Du unter 18 Jahren alt bist, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, so dass Du nach 6 Schulstunden nicht mehr in den Betrieb musst.

Wenn Du über 18 Jahre alt bist, gilt das Gesetz aber nicht. Dann müsstest Du eventuell noch in den Betrieb.

Tatsächlich sind bei der Anrechnung der Arbeitszeit aber die Zeitstunden und nicht die Unterrichtsstunden ausschlaggebend.

Eine Unterrichtsstunde von 45 min. entspricht also nicht einer "Arbeitsstunde".

Aber: Die Pausenzeiten während der Berufsschule sind hier auf die tägliche Beschäftigungszeit anzurechnen.

Angenommen, Du hast bei 6 Schulstunden insgesamt 5 Pausen, dann sind diese anzurechnen. Angenommen, Du hast 4 Pausen á 10 Minuten und eine Mittagspause á 30 Minuten, kannst Du diese 70 Minuten mit anrechnen.

Abschließend sei auch anzumerken, dass der Weg von der Berufsschule in den Betrieb ebenso auf die Arbeitszeit anzurechnen ist.

Angenommen, Du verbringst 6 Zeitstunden in der Schule und benötigst 30 Minuten bis in den Betrieb, dann müsstest Du vielleicht noch 1,5 Stunden arbeiten.

Hier könnte man dann aber schon von einer Unzumutbarkeit sprechen, da diese Zeit für eine angemessene Ausbildung zu kurz ist.

Im Zweifel würde ich das mit kurz mit der Berufsschule, bzw. der IHK besprechen.

Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Wenn es einen weiteren Berufsschultag pro Woche gibt, wird nur noch die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen angerechnet.
Eine Blockwoche in der Berufsschule wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn der Azubi an fünf Tagen und mindestens 25 Stunden die Schule besucht.

Nachzulesen hier:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit

Vampire321  20.06.2017, 08:11

Perfekte Antwort!

blackforestlady  20.06.2017, 08:40

Falsch, die Fragestellerin ist volljährig und da gilt eine andere Regelung.

Vampire321  21.06.2017, 00:20
@blackforestlady

Jein!

Es gibt eine andere Regelung, wenn die Auszubildende bei AUSBILDUNGSBEGIN volljährig ist, dann ist sie nicht mehr Berufsschul-pflichtig, sondern Berufsschul-berechtigt!

D.h. wenn der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildende den berufsschul-besuch ablehnen, muss sie nicht dahin.

Meldet sie sich jedoch zum Berufsschulbesuch an, ist sie wieder Berufsschule pflichtig!

Der Unterschied zwischen einem minderjährigen und einem volljährigen Azubi besteht darin, das der Ausbildungsbetrieb sein Einverständnis zum Berufsschulbesuch beim berechtigten Azubi an den Besuch der Ausbildungsstelle nach Schulschluss verknüpfen kann!

Das geht bei Minderjährigen/ berufsschul-pflichtigen Azubis NICHT, da gelten die gesetzlichen Bestimmungen 

ChristianLE  20.06.2017, 10:03

Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden

 

Und volljährige nicht?

Der Rest deiner Antwort passt nicht, da der Fragesteller offensichtlich über 18 Jahre alt ist.

 

alarm67  20.06.2017, 13:54
@ChristianLE

@blackforestlady

@ChristuanLE

Von falsch kann erst mal nicht die Rede sein, denn es ist ja richtig was ich schreibe, ja für minderjährige!

Wenn der Fragesteller kein Alter angibt, gehe ich davon aus, dass es sich um einen minderjährigen handelt. Ich denke mal, dass das auch die Masse hier in Deutschland ausmacht!

Weiterhin ist es nicht meine Aufgabe, jetzt noch großartig Nachforschungen zu betreiben, um zu erfahren, welches Alter der Fragesteller hat!

Im Übrigen können Leute, zumindest die, die nicht ganz verblödet sind, meinen oben angegebenen Link benutzen und direkt unter der Liste "Arbeitszeiten Minderjährige" oh siehe da die Liste "Arbeitszeiten Volljährige" finden!

ChristianLE  27.06.2017, 09:07
@alarm67

Von falsch kann erst mal nicht die Rede sein

 

Hab ich auch gar nicht geschrieben.

Es geht nur darum, dass man beide Seiten beleuchten soll (voll- und minderjährig)

Im Übrigen können Leute, zumindest die, die nicht ganz verblödet sind, meinen oben angegebenen Link benutzen und direkt unter der Liste "Arbeitszeiten Minderjährige" oh siehe da die Liste "Arbeitszeiten Volljährige" finden!

 

Oder man "ergoogelt" sich das gleich und spart sich die Frage auf GF.net. ;-)

Vampire321  27.06.2017, 12:33
@ChristianLE

Ergoogeln geht i.d.r. schneller und bringt fundiertere antworten... aber man muss dazu nachdenken, lesen und Zeit investieren..  hier wird es einen hinterher getragen 

Da musst du mal in deinen Arbeitsvertrag gucken und mit deinem Chef reden.
Wenn du dir arg unsicher bist (Minderjährige vorallem!!), kannst du bei der nächsten Regierungsstelle nachfragen.

Bei mir war es immer so, dass alles über 4h Schule als voller Arbeitstag galt. Wenn ich aber nur 4h Schule hatte, musste ich in den Betrieb danach.

 

Userb487  20.07.2017, 00:44

Wie lang musstest du danach noch in den betrieb eine stunde? weil 5 Schulstunden entsprechen 8 Arbeitsstunden als Minderjähriger Azubi das heißt du müsstest nur noch eine stunde in den betrieb oder?

UgandaCocoJambo  31.08.2018, 14:01
@Userb487

Nein, du musst weitere 4 Stunden. Erst ab 5 Berufsschul Stunden = 8 Arbeitsstunden. 4 Berusschul Stunden = 4 Arbeitsstunden.

HeroHeel  31.08.2018, 14:58
@Userb487

Wenn ich weniger als 4h in der Schule war musste ich den restlichen Arbeitstag bis zum erstmöglichen Zeitpunkt für Feierabend in den Betrieb. die Stunden werden nicht 1:1 umgerechnet...

Steht in deinem Ausbildungsvertrag! Einfach mal genau durchlesen.