Selbstständige Arbeit und nebenbei Vollzeit arbeiten

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Im Vollzeitjob besteht Sozialversicherungspflicht zu allen Zweigen also auch der Krankenversicherung. Der Arbeitgeber meldet dich bei deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse an, wenn du ihm diese mitteilst und die Kasse wandelt dann die freiwillige in eine gesetzlichen Krankenversicherung um. Das wäre das einfachste Verfahren, außer es steht ein Wechsel der Krankenversicherung gleichzeitig an.

GreifeldIT  18.10.2010, 18:39

Sehr gute Antwort, kann nicht mehr dazu schreiben. Wer sozialversichert Arbeitet ist auch vom jeweiligen Arbeitgeber zu versichern. Die Nebenbeschäftigung spielt hierbei keine Rolle

TalinaQ  18.10.2010, 19:08

funktioniert aber nur wenn man bisher in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig privat versichert war. War man in einer reinen privaten Krankenkasse versichert, ist diese Umwandlung eben garnicht so einfach.

naomimcmorris  19.10.2010, 00:45
@TalinaQ

Naja, es kommt darauf an welche Tätigkeit überwiegt und ob man Angestellte hat, dann wird die selbstständige Tätigkeit als Überwiegend genommen und man ist in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht pflichtversichert.

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Wenn die Festanstellung überwiegt sind Sie pflichtversichert und auch wenn Sie bisher privat versichert waren ist es kein Problem. Sie müssen sich dann gesetzlich versichern, es sei denn Sie kommen über die Beitragsbemessungsgrenze oder sind beispielsweise Geschäftsführer o.ä. (wenn Sie über 55 Jahre sind, dann kommen Sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung und bleiben privat versichert)

In der Regel bist du als Vollzeit-Angestellter ganz normal gesetzlich versichert. Du kannst dich dann weiterhin zusätzlich krankenversichern, denke aber nicht das das notwendig wäre. Viel Zeit für deinen Freiberuf bliebe dir dann ja auch nicht mehr, das sollte dann vielleicht eine zusätzliche Unfallversicherung abdecken. Die gesetzliche krankenversicherung sollte nun genügen.

Maarf 
Fragesteller
 18.10.2010, 16:20

also würde ich die krankenversicherung kündigen und mich beim neuen arbeitgeber versichern lassen?

TalinaQ  18.10.2010, 16:45
@Maarf

Jep, ich würde die Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und mich dann gesetzlich versichern lassen. Oder die Krankenversicherung wieder in eine normale gesetzliche Versicherung ändern, quasi den Tarif ändern. Das geht allerdings nur wenn du in einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig privat versichert bist. Bist du in einer reinen privaten Krankversicherung versichert, solltest du dir im Vorfeld eine gesetzliche Krankenkasse suchen die bereit ist dich gesetzlich wieder aufzunehmen. Aber ich glaube seit dem 01.01. diesen Jahres muss dich jede gesetzliche Krankenversicherung wieder aufnehmen, bei einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, also Vollzeitbeschäftigung.

Einfach die Selbstaendige Taetikeit als Nebentaetikeit anmelden. Die Hauptberufliche ist dann die Hauptaetikeit. Du bist dann ueber dein abhaengiges Beschaeftingungsverhaeltnis krankenvers.

Ich persönlich würde das ausnutzen, um wieder in die gesetzliche Krankenversicherung reinzukommen.

Ich bin seit über 20 Jahren privat versichert. Die erhöhen immerzu die Gebühren.

Und die Leistungen der AOK zum Beispiel sollen nicht mehr viel schlechter sein als die so einiger Privatversicherungen.

Maarf 
Fragesteller
 18.10.2010, 16:35

bin freiwillig gesetzlich versichert

gargamel111  18.10.2010, 17:10

Betonung auf sollen. Und wenn Du mal vergleichst, was Du bei der gesetzlichen bezahlen würdest und was Du bei der privaten bezahlst...

Du solltest Deine versicherungsrechtliche Stellung von Deiner Kasse prüfen lassen. Denn man kann trotz einer ansich versicherungspflichtigen Beschäftigung freiwillig als hauptberuflich Selbständiger versichert sein- wenn die Selbständigkeit überwiegt oder Du als Arbeitgeber auftrittst, also mind. 1 eigenen Arbeitnehmer hättest.

Bei solch einer Prüfung werden beide Tätigkeiten gegenübergestellt, was eben überwiegt: Arbeitsstunden und Einkommen.

Überwiegt die Angestelltentätigkeit, wirst Du nach deren Einkommen pflichtversichert, das Nebeneinkommen Deiner Selbständigkeit bleibt unberücksichtigt.

Ergibt die Prüfung eine hauptberufliche Selbständigkeit, bleibst Du weiterhin freiwillig versichert und zahlst KV und PV berechnet aus den Einkommen beider Tätigkeiten. Die Angestelltentätigkeit wird nur in RV und AV versicherungspflichtig.