Vollstreckungsbescheid = Schufa-Eintrag?

4 Antworten

Sofern ein Schuldner eine Forderung nicht bezahlt, kann der Forderungsinhaber dies der Schufa melden. Die Meldung an die Schufa ist nur dann gerechtfertigt, wenn zum einen ein vertragswidriges Verhalten des Schuldners vorliegt, und wenn vorher eine Abwägung der betroffenen Interessen, also das Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung der Forderung, mit dem Interesse des Schuldners an der Wahrung seiner Rechte auf Datenschutz und Rechtssicherheit erfolgt ist. Dies führt in der Regel dazu, dass mit ernst zu nehmenden Argumenten bestrittene Zahlungsverpflichtungen nicht gemeldet werden dürfen.

Haben Sie also mit nachvollziehbaren Gründen die Zahlung der behaupteten Forderung abgelehnt, darf eine Meldung an die Schufa nicht erfolgen. Geschieht dies dennoch, so muss diese Meldung widerrufen und die erfolgte Eintragung gelöscht werden. Dieser Anspruch kann gerichtlich durchgesetzt werden. Das OLG Düsseldorf hat hinsichtlich dieser Interessenabwägung in seiner Entscheidung vom 14.12.2006 (Az.: I-10 U 69/06) ausgeführt, dass es schon fraglich sei, ob eine Datenübermittlung vor einer rechtskräftigen gerichtlichen Klärung der Angelegenheit erfolgen darf, wenn der Betroffene keine offensichtlich unbegründeten Einwendungen erhebt und auch in der Vergangenheit nicht durch Zahlungsverweigerung und unberechtigte Forderungsanmeldungen in Erscheinung getreten ist.

Nicht nur der Vollstreckungsbescheid, sonder allein schon ein Mahnbescheid hat einen SCHUFA-Eintrag zur Folge. Empfehlung: http://de.wikipedia.org/wiki/Schufa

deni91 
Fragesteller
 28.01.2014, 13:58

Stimmt nicht ganz. Klingt zwar komisch, aber ich hatte schon paar Mahnbescheide, die nicht alle in der Schufa eingetragen wurden. Lediglich ein Mahnbescheid wurde in die Schufa eingetragen und dieser war von einem Telekommunikationsanbieter. Deshalb ja meine Frage, ob der Gläubiger Mitglied der Schufa sein muss damit ein Eintrag erfolgt?

Deadlef  16.06.2018, 08:52
@deni91

Ja, nur Vertragspartner können melden. Und mahnbescheide werden natürlich nicht eingetragen da ich sonst mal eben meinem Nachbar die schufa versauen könnte

Üblicherweise gibt es den Schufa-Eintrag erst dann, wenn auf den VB hin nicht gezahlt und die eidesstattliche Vermögensauskunft abgelegt wird (=Privatinsolvenz).

Allerdings kann der Gläubiger unabhängig davon nach 2 erfolglosen Mahnungen bei unbestrittener Forderung einmelden - aber nur, wenn er überhaupt Schufa-Mitglied ist.

eine titulierte Forderung kann eingetragen werden.