Schwarzgefahren als Schüler, muss ich die volle Strafe zahlen?

6 Antworten

Schwarzfahren ist keine Dienstleistung und die 60€ sind auch kein Ticketpreis, sondern eine Strafe, und für Strafen gibts keine Schülerpreise.

Grundsätzlich berechnet sich die Strafe (zumindest bei der DB) so:

Der doppelte reguläre Fahrpreis (kann hier bei Schüler*Innen natürlich geringer sein), aber mindestens 60€, 

ergo kein Rabatt auf deine Strafe

augsburgchris  16.10.2017, 15:05

Die 60 Euro sind keine Strafe. Sie sind ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Also eine rein zivilrechtliche Sache zwischen dem Transportanbieter und dem Fahrgast.  Dem Transportanbieter bleibt eine Anzeige wegen Erschleichens von Leistungen auch bei ersten Mal unbenommen.

Bley1914  05.11.2017, 20:04
@augsburgchris

Und das im polizeilichem Führungszeugnis. keine Polizei, kein Kindergarten, kein öffentl,   Dienst usw.

Hallo.

Denke mal eine Anzeige wegen erschleiche...von .
Kein Beruf im öffentl. Dienst. Kindergarten, Polizei, Soziale Berufe etc.

Beim Führerschein kommt die Führerscheinstelle auch noch. (Kann)

Natürlich musst du oder deine Eltern die ganze Strafe zahlen. Es gibt keinen  Grund eine Ermäßigung zu bekommen.

augsburgchris  16.10.2017, 15:02

Wieso die Eltern? Gibt es wieder Sippenhaft?

60 Euro und wenn Anzeige erstattet wird dann vermutlich bei einer Verurteilung noch Sozialstunden.

chiara0204  16.10.2017, 16:57

Damit es vor Gericht geht muss er schon öfters ohne Ticket erwischt worden sein.

augsburgchris  16.10.2017, 17:20
@chiara0204

Nein das Transportunternehmen kann auch schon beim ersten Scwarzfahren eine Anzeige stellen. Eine Straftat ist nicht davon abhängig wie oft sie begangen wird.

Du mußt den vollen Betrag zahlen.