Beim Schwarzfahren erwischt und abhauen - welche Strafe folgt?

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2 jahre trainingslager

Die gehen dann mit dir zur Polizei. Musst dann die Strafe zahlen und bekommst dann eine Strafanzeige. Das verfahren wird dann aber meist eingestellt, da du deine Strafe bezahlt hast.

Das Wegrennen wäre keine Straftat, das einzige was eine Straftat ist, wäre das Schwarzfahren, die Wahrscheinlichkeit, dass die Kontrolleure erneut finden, ist aber sehrgering. Falls sie dich beim Weglaufen aber noch erwischen musst du die Strafe immernoch zahlen..

Da die dich ja bis zum Eintreffen der Polizei festhalten dürfen begehst du ja quasi einen Versuch vor Organen des öffentlichen Dienstes zu flüchten und dich deren Zugriff zu entziehen. Das wird auf jeden Fall sehr teuer. Genau weiß ich es aber auch nicht weil ich nicht auf die Idee komme sowas zu machen...

Aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich, dass sich niemand freiwillig ans Messer liefern muss. Flucht vor der Polizei ist also grundsätzlich erlaubt. Natürlich darf man dabei keine anderen Menschen gefährden etc. . Aber dann wird auch nur die Gefährdung und nicht die Flucht geahndet.

@schnitzelbush

Also das hör ich zum ersten Mal...

Bahnangestellte sind keine Vollstreckungsbeamte wie z.B. Polizisten. Davon abgesehen ist das reine Weglaufen vor Vollstreckungsbeamten ohne jede Tätlichkeit auch kein Widerstand.

@Cijay2104

Hmm....dachte ich auch immer ,aber ich habe folgendes nun schon zweimal in der Zeitung gelesen und im.TV einmal gesehen : Wenn die Polizei dich im Prinzip schon hat und sagen wir mal gerade deine Personalien überprüft und Du dann abhaust soll es " Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein "

Ob es korrekt ist kann ich nicht sagen .

Gruß Frank

Hmmm - könnte sein, dass sie dich an die Polizei übergeben, statt nur die üblichen 60 (?) Euro zu verlangen. Das kostet dann möglicherweise noch eine extra Ordnungsstrafe.