schwarzfahren ticket verloren

2 Antworten

Wende dich an die Stelle, die dir das Ticket ausgestellt hat. Wenns hart auf hart kommt, kannst du auch mal auf der nächsten Polizeistelle anrufen und nachfragen, die können dir auf jeden Fall helfen.

Rolf42  21.04.2013, 11:31

Was soll die Polizei damit zu tun haben? Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast. Die Polizei weiß von der Angelegenheit gar nichts.

clubschalker  21.04.2013, 11:40
@Rolf42

"Die Polizei, dein Freund und Helfer". Auskunft geben die bei solchen Sachen auch wenn sie damit nichts zu tun haben. Meistens sind auf dem Revier die Stellen hinterlegt, die für sowas zuständig sind. Deswegen kann man da zur Not auch mal anrufen, um sich zu erkundigen, an wen man sich wenden muss.

Rolf42  21.04.2013, 11:50
@clubschalker

Zuständig ist natürlich das Verkehrsunternehmen, das die Fahrpreisnacherhebung ausgestellt hat - dafür braucht man keine Polizei.

nadana1986 
Fragesteller
 21.04.2013, 13:25
@Rolf42

genau so sehe ich das auch die wissen davon gar nix und man würde sich ja auch ins eigene fleisch schneiden damit

nadana1986 
Fragesteller
 21.04.2013, 13:29
@Rolf42

durch dieses nette gespräch hier konnte ich jetzt auch feststellen wo ich mich melden muss vielen dank

clubschalker  21.04.2013, 15:45
@Rolf42

Nur noch ergänzend, damit du meine Antwort verstehst (nach zig Erklärungen): die Polizei hat die richtige Anlaufstelle innerhalb des Verkehrunternehmens. Ist ja nicht eine Rufnummer für alles logischerweise und wie der Fragesteller schon sagt beißt man mancherorts auf Granit. Anruf bei Polizei = richtige Nummer zum Anrufen an richtiger Stelle sprich Verkehrsunternehmen...

clubschalker  21.04.2013, 15:47
@nadana1986

Gut, dann lass es und rufe nirgends an. Dann melden sie sich bei dir. Ist wohl auch besser!

  1. Schreib dir auf, in welchem Zug du wann genau kontrolliert worden bist.
  2. Schick diese Beschreibung an das zuständige Verkehrsunternehmen ( Bahn, Metronom...) mit der Bitte um übermittlung von Kontodaten und Bearbeitungsnummern.