Unfreiwillig schwarzfahren (strafe)?
Hallo, unswar bin ich am 26.04.16 in düsseldorf unfreiwillig schwarzgefahren ich war im düsseldorf flughafen und wollte eigentlich die straßenbahn oder den bus nehmen bis düsseldorf hbf so wie ich es immer mache und es mir auch noch erlaubt ist leider war auch genau an diesem tag streik die ganzen bahnen und die meisten busse sind nicht gefahren nur die züge und die s-bahn leider hab ich ausversehen den zug in richtung duisburg hbf genommen und nicht richtung düsseldorf hbf genommen da ich es sehr ungewohnt bin aus meiner stadt rauszufahren vorallem mit dem zug was so gut wie nie passiert, und genau dann wurde ich leider erwischt und muss eine 60€ strafe bezahlen und meine frage ist halt nun ob ich der bahngesellschafft einfach die wahrgeit sagen kann das ich es sehr ungewohnt bin mit dem zug zufahren und ausversehen nach duisburg hbf gefahren bin da es ja wegen dem streik war.
Mfg DerEchte
5 Antworten
Das ist keine Strafe !
Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte +Bearbeitungsgebühr. Warum du ohne gültigen Fahrausweis unterwegs warst ist dafür völlig egal.
Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige gerechtfertigt.
Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt.
noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...)
so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt!
Rechtlich gesehen musst das natürlich zahlen, weil das könnte ja jeder behaupten. Aber Du kannst ja mal bei der Hotline anrufen oder eine eMail senden und Dein Problem schildern. Manchmal habe die auch nen guten Tag und erlassen es Dir dann.
Wenn Du grundlegend ein gültiges Fahrtticket in die ursprünglich geplante Fahrtrichtung dabei hattest, so kannst Du Dich durchaus mal an die Kundenbetreuung, bzw. Kulanzstelle des nun fordernden ÖPNV-Dienstleisters wenden.
Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber manchmal drücken die auch ( in glaubwürdiger Sachlage ) ein Auge zu. Hast Du das Ticket von diesem Tag denn noch ?
Kann man versuchen. Meistens drücken die bei dieser Situation ein Auge zu.
kannst du natürlich machen, das bringt aber nichts.