Unfreiwillig schwarzfahren (strafe)?

5 Antworten

Das ist keine Strafe !

Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte +Bearbeitungsgebühr. Warum du ohne gültigen Fahrausweis unterwegs warst ist dafür völlig egal.

Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige gerechtfertigt. 

Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt.
noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand).
Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...)
so wird das VU oder die involvierte Polizei schon bei der ersten Tat Anzeige erstatten.
Erst dann wird über eine Strafe verhandelt!

Rechtlich gesehen musst das natürlich zahlen, weil das könnte ja jeder behaupten. Aber Du kannst ja mal bei der Hotline anrufen oder eine eMail senden und Dein Problem schildern. Manchmal habe die auch nen guten Tag und erlassen es Dir dann. 

Wenn Du grundlegend ein gültiges Fahrtticket in die ursprünglich geplante Fahrtrichtung dabei hattest, so kannst Du Dich durchaus mal an die Kundenbetreuung, bzw. Kulanzstelle des nun fordernden ÖPNV-Dienstleisters wenden.

Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber manchmal drücken die auch ( in glaubwürdiger Sachlage ) ein Auge zu. Hast Du das Ticket von diesem Tag denn noch ?

Kann man versuchen. Meistens drücken die bei dieser Situation ein Auge zu.

kannst du natürlich machen, das bringt aber nichts.