Verweis wegen Hausaufgaben abschreiben?

6 Antworten

Klar darf er!

Ja. Du hast versucht, eine Leistung vorzutäuschen, die du nicht erbracht hast. Das muss der Lehrer nicht klaglos hinnehmen.

Selbstverständlich darf er das - du hast eine Leistung nicht erbracht, und er hat es gemerkt - klar, darf er darauf reagieren.

Das sind ja mal wieder tolle Antworten, u.a. "Lies einfach mal die Schulordnung durch !", die übrigens darüber NICHTS aussagt. Vermutlich ist die ASchO oder die BASS gemeint...

Zur Frage: Der Begriff "Verweis" ist in der Tat äußerst irreführend !

Die - ich zitiere - "Staffelung der Ordnungsmaßnahmen" ist wie folgt:

mündlicher Verweis (d.h. "Du böser, böser Schüler, du ! Mach das nicht nochmal !" o.ä.) ---> schriftliche Rüge ---> schriftlicher Tadel ---> schriftlicher Verweis ---> "Androhung" einer Klassenkonferenz ---> weiterführende Maßnahmen...... 

Da Lehrer bekanntlich über ein ungeheures Maß an NARRENFREIHEIT verfügen, können sie sich über diese gebotene Staffelung hinwegsetzen...

Du hast lediglich bewiesen, wie man in unserer durch und durch pervertierten Leistungsgesellschaft mit möglichst geringem Aufwand zum größtmöglichen Erfolg kommt !! ; - ))))))))))))))

Ich schließe mich der Argumentation von Frageantwo an !

pk, Lehrer

Gute Antwort!Auch schön wenn sich ein Schüler und ein Lehrer mal gemeint:)

@FrageAntwo

Den Satz verstehe ich nicht.

pk

Wenn du es in der Schule machst schon (also in unserer zumindest) kommt auf die Schule an. Lies einfach mal die Schulordnung durch