Kann ein Lehrer Kontakt- und Sprechverbot erteilen?

9 Antworten

Ich würde mich eher auf die Nichte konzentrieren statt auf die Lehrerin. Klar es ist schon ziemlich übertrieben ein komplettes Kontaktverbot auszusprechen... aber schlimmer ist das deine Nichte nicht aufhört zu mobben. Ihr sollte mal klar gemacht werden das sowas Leben zerstören kann. Ich könnte dir raten dich eher mal mit ihr und ihren Eltern zusammen zusetzen und darüber zu reden.

Sehr wahrscheinlich ist etliches davon nicht rechtens bzw. nicht praktikabel. Aber darauf kommts nicht an.

Auch Du solltest nicht der Nichte den Rücken stärken sondern zur Schule halten. Es geht darum, dieser Nichte endlich mal mit energischen Mitteln Grenzen aufzuzeigen. Und wenn Du das nicht untergräbst, wird das auch gelingen. Mobbing ist was Scheußliches und ich habe größten Respekt vor einer Schule, die beherzt dagegen angeht. Die meisten Schulen bringen diese Kraft nicht auf.

Das in diesem Zusammenhang Schwierigste liegt m.E. in diesem Satz verborgen.  

---Leider hat sie dies aber nicht allzu ernst genommen und sich weiterhin
über Mitschüler lustig gemacht. -----

Hinterfrage hier nicht die Verhaltensform des Lehrers, sondern mach Deiner Nichte klar, dass sich möglicherweise hier ein endgültiger Schulverweis abzeichnet.

Höre auf, ihr in diesem Zusammenhang den Rücken zu stärken. 

Wieviele Gesprächsversuche hat es wohl vorab gegeben, bis der Lehrer den Mitschülern Deiner Nichte gesagt hat, sie sollen einfach nicht mehr mit ihr sprechen, sich im Bus nicht mehr neben sie setzen usw.                                    Er möchte Deiner Nichte die Möglichkeit entziehen, sich ihren Mitschülern gegenüber so schäbig zu verhalten.                                                                      Hier kann man nicht von einem Kontaktverbot sprechen.

Gut erkannt. Die Sache ist ja immerhin schon bis zum Rektor eskaliert und das Vorgehen bei solchen Problemschülern wird in aller Regel in Lehrerkonferenzen zwischen allen Lehrern abgestimmt. Und hier kann man pro Lehrer im Durchschnitt 20 Jahre Schulerfahrung zuzüglich langer pädagogischer Ausbildung unterstellen.

Wenn die Schule also zu solch zugegegebenermaßen harten Maßnahmen greift, dann muß es eine massive Vorgeschichte und entsprechende Hartnäckigkeit der Schülerin gegeben haben. Daher ist es nicht Zeit, zum Rechtsanwalt zu laufen sondern auch von Elternseite dem Kind hart und klar zu vermitteln: Benimm Dich, wie es erwartet wird - so wie die anderen auch.

Ein Kontaktverbot darf sie nicht verteilen. Das Mädchen auch so runterzumachen ist auch aus ethischer Sicht nicht korrekt. Ist manchmal sogar strafbar für den Lehre. Du solltest aber auch mal auf das Verhalten deiner Nichte achten.

Wenn Du so Partei für Deine Nichte ergreifst, warum machst Du dann nicht klar und deutlch, dass SIE ihr Verhalten gegenüber der Mitschüler positiv verändern muss, statt hier über "Darf der Lehrer.." zu fragen. Du schreibst selbst "Leider hat sie dies aber nicht allzu ernst genommen und sich weiterhin über Mitschüler lustig gemacht", also braucht sie eine verstärke Maßnahme, in der Hoffnung, dass diese wirkt.