Verwandtschaftsgrad beweisen bei Reiserücktritt?

6 Antworten

Schau doch einfach in Deine Versicherungsunterlagen, wann der Rücktritt gilt. Ich bin der Meinung, dass Du schlechte Karten hast, wenn Ihr nicht blutsverwandt seid. Und ob die Versicherung für Großeltern gilt, seht auch noch nicht fest. Wie gesagt, in Deinen Unterlagen müsste näheres darüber stehen.
Meine eigene Tochter hatte es schon schwer, das Geld zu erhalten als ich schwer krank wurde, weil sie nicht in meiner Stadt lebt. Aber es trotzdem noch geklappt.

Gestern ist mein Großvater verstorben und seine Beerdigung fällt in den Reisezeitraum.

Mein Beileid.

Bei der Buchung hatte ich auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, die in so einem Fall 80% des Reisepreises zurückerstattet.

Gut.

Das Problem: Sie fordern eine Sterbeurkunde und ein Dokument, das den Verwandschaftsgrad zwischen uns nachweist.

Das ist das normale Procedere.

Allerdings sind mein Opa und ich nicht blutsverwandt, meine Oma hat ihn kurz nach meiner Geburt geheiratet. Seit 24 Jahren ist er auf dem Papier also "nur" mein Stiefgroßvater.

In diesem Fall wird der VR nicht leisten, denn angeheiratete Partner sind grundsätzlich nicht pauschal mitversichert; nur manche Tarife beinhalten zumindest Stiefeltern/Stiefgeschwister als nicht mitreisende Angehörige i.S.d. Versicherungspolice. Näheres siehe AGB und AGV, die dir mit dem Versicherungsschein ausgehändigt wurden.

Bei allen anderen angeheirateten Partnern, mit denen per se kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, tritt im Todesfall kein versichertes Ereignis ein.

Meint ihr, dass die Versicherung trotzdem etwas zahlt?

Nein.

In deinem Fall liegt kein Verwandtschaftsverhältnis vor, also wirst du den Reisepreis zahlen müssen.

Alles weitere kannst du aus deinen Vertragsbedingungen entnehmen.

Meint ihr, dass die Versicherung trotzdem etwas zahlt?

In den Versicherungsbedingungen ist genau definiert, welche Schäden bezahlt werden.

Stiefgroßvater ist aber nun mal nicht der "richtige" Großvater, daher könnte dieses durchaus zu einer Ablehnung führen.

Die Frage ist, ob Großeltern überhaupt zu relevanten "näheren Verwandtenkreis" gehören. Das ist längst nicht 100 % sicher.