Urgroßmutter verstorben, gibt es sonderurlaub für die beerdigung oder nicht?

3 Antworten

Anrecht auf Sonderurlaub im Todesfall

Entgegen der allgemeinen Ansicht ergibt sich ein möglicher Urlaubsanspruch bei einem Trauerfall innerhalb der Familie nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), sonders aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dessen Paragraph 616 befasst sich mit einer vorübergehenden Verhinderung des Arbeitnehmers „…für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden“. Konkret bedeutet dieser Paragraph, dass einem Arbeitnehmer bei einem familiären Todesfall seine tägliche Arbeit nicht zugemutet werden kann und dass er diesen Umstand nicht zu verantworten hat, weil ein solcher Todesfall als Verhinderungsgrund angesehen wird. Diese Regelung greift allerdings nur bei einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades zum Verstorbenen (Kind, Eltern, Geschwister, Partner)

Quelle: http://www.bestatter-preisvergleich.de/Sonderurlaub-Todesfall

Kein Sonderurlaub - du musst schon "normalen" Urlaub nehmen - oder die Stunden nacharbeiten.

Sonderurlaub gibts nur bei Verwanten ersten Grades.