Sterbeurkunde vom nicht eingetragenen Vater?
Folgender Fall : In meiner Geburtsurkunde ist nicht mein leiblicher Vater eingetragen, sondern der damalige Ehemann meiner Mutter. Meine Mutter ist bereits verstorben und der in meiner Geburtsurkunde eingetragene Mann auch, Nach dessen Tod musste ich auch das Erbe ausschlagen da ich wohl von Amtswegen als dessen Kind angesehen wurde.
Nun ist mein leiblicher Vater an Krebs erkrankt und da ist es nunmal schwer abzusehen wie lang er noch lebt. Er hat mir selbst schon gesagt dass ich keine Verpflichtungen haben werde was Kosten für Beerdigung, Wohnungsauflösung usw angeht. Er hat auch keine weiteren Verwandten. Er bekommt Grundsicherung vom Sozialamt, welches wohl dann die Beerdigungskosten übernehmen wird.
In einem Krankenhaus wo er zur Chemotherapie musste, wurde uns ein mehrseitiges Dokument übergeben in denen mein leiblicher Vater mir sämtliche Vollmachten überlassen konnte. Dieses soll wohl auch amtlich anerkannt sein.
Meine Frage ist jetzt aber, ob ich bei dieser Konstellation berechtig bin eine Sterbeurkunde zu bekommen?
Falls es noch hilfreich sein sollte bzw um gleich das Thema des Vaterschaftstests auszuschließen : Meine Mutter hatte sich damals nach meiner Geburt wohl ziemlich quer gestellt dass mein leiblicher Vater auch als rechtlicher Vater anerkannt wird. In der Familie gingen auch oft die Vermutungen rum dass ich eventuell doch nicht das leibliche Kind von dem Mann bin, den ich als leiblichen Vater kenne.
Alles ein wenig kompliziert :-/ Aber Kernfrage ist : Habe ich ein Anrecht auf eine Sterbeurkunde? Eventuell werd ich diese gar nicht brauchen, aber falls doch, würde ich das vorher gern wissen was da auf mich zukommen könnte.
Vielen Dank schonmal ! gruß. Patrick
3 Antworten
Hallo!
Mit der Sterbeurkunde wird das ganze wohl recht schwierig. Es kann sein, dass es dir hilft sich als Vormund bei Gericht eintragen zu lassen. Dies birgt aber auch jede Menge Verwaltungsaufwand und auch Formalismen an die du dich halten musst. Auch deine Vollmacht endet in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers. Achte darauf... hier ist auch eine Fromulierung wie "über den Tod hinaus" möglich und so sollte das auch aufgenommen werden. Sonst ist die Vollmacht für dich letztendlich Sinnfrei...
Gruß
Schabersack
du hast vom Rechtlichen her, keine verwandschaftliche Beziehung. ER ist nicht als Vater eingetragen.
Was willst mit einer Sterbeurkunde?
Vollmachten erlöschen eigentlich mit dem Tod.
Frag doch mal bei einem Anwalt nach, der wird dir da besser antworten können.