Sterbeurkunde vom nicht eingetragenen Vater?

3 Antworten

Hallo!

Mit der Sterbeurkunde wird das ganze wohl recht schwierig. Es kann sein, dass es dir hilft sich als Vormund bei Gericht eintragen zu lassen. Dies birgt aber auch jede Menge Verwaltungsaufwand und auch Formalismen an die du dich halten musst. Auch deine Vollmacht endet in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers. Achte darauf... hier ist auch eine Fromulierung wie "über den Tod hinaus" möglich und so sollte das auch aufgenommen werden. Sonst ist die Vollmacht für dich letztendlich Sinnfrei...

Gruß

Schabersack

du hast vom Rechtlichen her, keine verwandschaftliche Beziehung. ER ist nicht als Vater eingetragen. 

Was willst mit einer Sterbeurkunde? 

Vollmachten erlöschen eigentlich mit dem Tod. 

Frag doch mal bei einem Anwalt nach, der wird dir da besser antworten können.