Beerdigung wenn kein Geld vorhanden ist?

2 Antworten

Hallo,

wenn kein Geld da ist, dann kann derjenige der Bestattungspflichtig ist zum Sozialamt gehen und dort einen Antrag auf Zuschuss zur Bestattung beantragen. Dann wird das Einkommen und die Ausgaben überprüfdt und dann entschieden. Dies sollte man aber vorher dem Bestatter mitteilen, da es spezielle "Sozial-Tarife" gibt, also einen bestimmten Kostenrahmen...

Hallo,

natürlich gibt es auch für die Bestattung einer verstorbenen Person gesetzliche Bestimmungen (ich glaube, die gibt es in D für alles und jedes):

Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:

  • die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
  • die Kinder,
  • die Enkelkinder,
  • die Eltern,
  • die Großeltern und
  • die Geschwister.

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die zuständige Gemeinde, wo der Verstorbene "aufgefunden" wurde, die Bestattung zu veranlassen. Allerdings versucht dann die Gemeinde sich die Kosten von den oben aufgeführten Personen zurückzuholen. Lassen sich die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht erlangen, so treten die nächstrangig Verpflichteten an deren Stelle.

Ganz wichtig ist es, an den Satz zu denken: "Wer die Musik bestellt, der muss auch bezahlen". Also wenn kein Geld für eine Beerdigung vorhanden ist, sollte auch niemand die Beerdigung in die Wege leiten, sondern in diesem Falle vorher mit der zuständigen Behörde sprechen, damit diese eine schlichte Beerdigung, in der Regel ein Urnenbegräbnis, in die Wege leiten können. Hinterher ist da meistens nichts mehr zu machen.

Und daran denken: Derjenige, der erbt (wenn etwas zu erben da ist), erbt natürlich auch solche Verpflichtungen wie eine Beerdigung (und daran denken, man kann natürlich dann auch Schulden erben).