Vertrag ohne Kopie gültig?

4 Antworten

Unterschrift ist unterschrift..... allerdings haste auch wie bei anderen Verträgen eine 14-Tägige widerrufsfrist.....

Schuhu  19.05.2010, 16:30

Die Widerruffrist gilt leider nur bei Haustürgeschäften.

Buko01  19.05.2010, 16:38
@Schuhu

Es ist egal was für Verträge: telefonisch, schriftlich oder Haustür, 14 Tage hast du immer und überall......

MarianC 
Fragesteller
 19.05.2010, 16:55
@Buko01

Das steht zumindest auf wikipedia anders, würde mich aber ansonsten retten.

BananenKiste  20.05.2010, 09:38
@Buko01

Das stimmt nicht, Buko01. Die Widerrufsfrist gilt nur für Haustür- & Fernabsatzverträge (§§ 312, 312d BGB). MarianC ist an den Vertrag gebunden.

Leider nicht. Für die Gültigkeit eines Vertrages ist es unerheblich, ob du eine Kopie erhalten hast. Maßgeblich ist alleine die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Wenn die Fahrschule dich nicht aus Kulanz aus dem Vertrag entlässt, hast du schlechte Karten.

Da kann ich dir wenig Hoffnung machen. Du hast unterschrieben und das bindet dich an den Vertrag. Versuch es auf dem Kulanzweg. Erlär, dass du momentan sowieso kein Geld hast, aber die Nachschulung in Angriff nehmen wirst, sobald wieder Geld da ist.

MarianC 
Fragesteller
 19.05.2010, 16:41

Naja, weiterhin kann ich die Nachschulung nun eh nicht mehr in Angriff nehmen, da die Frist vom Verkehrsamt nun abgelaufen ist, welche mir für die Anmeldung 3 Monate gegeben haben. Das hat halt nicht in mein Zeitfenster gepasst. Deswegen ist das ja grad auch alles so schwachsinnig, da die mich nun um 450 Euro prellen würden und es mir nichts bringen wird, ob ich sie nun habe oder nicht.

Nein, Du hast ja eine originale Unterschrift geleistet. Ob Du eine Kopie hast oder nicht, ist da irrelevant. Wo wäre denn der Sinn, schließlich läßt sich keiner die Herausgabe einer Kopie nochmal extra bestätigen, also könntest Du sie auch weggeworfen haben und jetzt nur behaupten, keine bekommen zu haben (Keine Unterstellung, nur Logik!).

Könntest Du jetzt einen Zeugen heranbringen, der Dir bestätigt, dass die Kopie nicht ausgehändigt wurde (mit Nennung des Grundes) bzw. einen anderen Schüler, der ähnliches Vorgehen bezeugen könnte, hättest Du möglicherweise eine Chance. Das müsstest Du aber einen Rechtsanwalt fragen.

Der Grund, warum Du keine Kopie bekommen hast, ist ist nicht nachvollziehbar, schließlich hat ein Vertragsschluss nichts mit der Zahlung zu tun. Den Erhalt des Geldes würde man (im Interesse des Zahlenden) dann ja eh per Quittung durchführen.