Arbeitgeber möchte Kopie von bankkarte und Ausweis?
Das ist das erste mal dass ich mich irgendwo für einen bezahlten Job bewerbe ... habe daher echt null Ahnung von all dem. Kann mich momentan auch leider an niemanden wenden der mich beraten könnten.
Also ich habe mich für einen 450 Euro Teilzeit job beworben in einem Restaurant. Ich muss 13-15 h die Woche arbeiten und bekomme 8,50 Euro die Stunde. ( War der mindestlohn nicht irgendwas mit 9 Euro..)
Der AG möchte nun eine Kopie meiner bankkarte ( reicht denn nicht einfach meine iban??) Eine Kopie meines Ausweises ( habe gehört das man den nicht kopieren darf) und noch meine Versicherungsnummer und Kopie der Krankenversicherung.
Irgenwie kommt es mit komisch vor, Was meint ihr ist das normal?
PS: Finds echt sche*ße dass man über dieses ganze Zeug nicht in der Schule aufgeklärt wird.
5 Antworten
normal ist das nicht. Ausweis kopieren ist zwar nicht mehr verboten bzw. gibt es dafür klare Einschränkungen: siehe § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetz.
Der Mindestlohn liegt bei irgendwas 9-Euro, korrekt. Aber erst ab nächstem Jahr (aktuell 8,84 Euro). Anpassung in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro
Ich würde es nicht kopieren, sondern alle notwendigen Daten aufschreiben. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für die Kopien. Da soll er erstmal mit rausrücken, warum er die überhaupt haben will und nicht einfach ein Formular dafür ausgibt.
Wenn der Job daran hängt, dann such Dir einen anderen.
Sorry, Blödsinn! Der gleiche Effekt entsteht, wenn er die IBAN über anderen Weg erhält. Dazu braucht es keine Kopie der Karte
wo steht die IBAN denn sonst noch so narrensicher drauf ?
Der Fragesteller macht nicht den Eindruck als verweigere er das Abschreiben der IBAN, also reicht ein Formular. Narrensicher muss da gar nix sein.
Doch, die Iban sollte ihm reichen!
Und eine Kopie vom Ausweis ist normal - für die Personalakte.
Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2018: 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt.
- Damit beträgt der Mindestlohn auch im Jahr 2018 8,84 Euro.
http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2018-was-aendert-sich-in-2018
Ich hab in 40 Jahren noch keine Kopien von Ausweis oder Bankkarten oder sonstwas beim AG hinterlegt.
Bei uns ist das mit der Kopie vom Ausweis normal. Aber meine Bankkarte musste ich auch noch nie kopieren.
Ist jetzt mal egal, was du wo verdienst.
Eine Kopie der Bankkarte gibst du dieser Firma auf keinen Fall.
Name, Anschrift und FON-Nr. liegen dieser Firma wohl schon vor.
Du gibst ihm noch die Bank - IBAN und BIC und Nummer und das genügt.
Vom Ausweis eine Kopie (Vorder- und Rückseite) sind heute normal, dagegen ist auch nichts ein zu wenden.
Krankenkasse und Versicherungs-Nummer ist auch o.k.
Hier kannst du noch nachlesen, dass das kopieren von Ausweisen heute erlaubt ist:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/
Danke
Der Mindestlohn liegt bei 8,84 Euro brutto. und einen Ausweis darf man kopieren. Die Bankkarte würde ich nicht kopieren. Schreib ihm einfach nur deine IBAN au.f
Und das ist ganz normal.
Deine Eltern könnten dir das auch sagen. die Schule ist nicht für alles zuständig.
nicht jeder halt aber solche Eltern die einen unterstützen
Was der neue Arbeitgber benötigt ist:
- Kopie der Bankkarte
- Kopie vom Personalausweis
- Sozialversicherungsnummer bzw. Rentenversicherungsnummer
- Schulbescheinigung, falls noch Schüler
- Studentenbescheinigung, falls noch Student
- Kopie der Krankenversicherungskarte
...all das sollte man auch bereit sein dem AG vorzulegen, wenn man Arbeiten möchte.
warum sollte der AG eine Kopie von Ausweis und Bankkarte benötigen? Alle Daten reichen in Schriftform und unter Vorlage der Dokumente.
Bei den meisten ist es jedoch unkritisch. Bankkarte und Ausweis sehe ich als sehr kritisch an. Ohne dass entsprechende Stellen geschwärzt würden, gäbe es das nicht von mir.
Dann wirst Du auch nicht eingestellt. So einfach ist das!
Das ist Unsinn! Wenn ein potenzieller AG diese Dokumente ohne Schwärzen als Kopie fordern würde, dann ist das unseriös und verstößt gegen geltendes Recht.
nach aktueller Gesetzeslage entscheide ich ob kopiert wird, wem ich die Kopien gebe und welche Bereiche ich darin schwärze.
§ 20 (2) PAuswG
Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
Und wozu braucht der ne Kopie der Bankkarte? Und was soll er mit einer Kopie der KK-Karte?
Was spricht dagegen?
Manoman, das ist der Arbeitgeber und kein dahergelaufener Betrüger!
Ach, und deshalb muß man die Hosen komplett runterlassen? was geht die Bankkarte oder gar die KK-Karte den AG denn an? Wozu sollte er die brauchen?
und betrügerische Arbeitgeber gibts auch.ein seiöser AG würde die Bankkarte ga rnicht erst wollen, weil er sie nicht braucht. Ebensowenig braucht e reine Kopie des Auswises oder gar der KK-karte.
Ich könnte mir denken, dass die Arbeitgeber das heutzutage bei den jungen Leuten so machen, da sie sonst die ganzen Nummern nicht zusammen kriegen würden. Bei Bankkarte steht halt die IBAN drauf usw....
Ich bin 49 und über 30 Jahre im Berufsleben, ich habe noch nie irgendeine Karte kopieren müssen und das würde ich auch nicht machen. Schon garnicht die Bankkarte oder die Krankenkarte. Die gehen den AG nichts an.
Ich kenne es halt so, dass man bei der Einstellung alles in einem Formular ausfüllt. Aber ich könnte mir denken, dass da heutzutage viele schon überfordert sind.
Der Arbeiteger hat das so gefordert. Es gibt keine Formulare in denen man das eintragen müßte.
Es handelt sich um einen Ferienjob für eine Schülerin.
Wer das nicht macht, bekommt den Job nicht!
Wie kommst du zu der Aussage, dass man den Job dann nicht bekommt?
Ich habe andere Erfahrungen, nämlich dass man mit den meissten AG ganz normal reden kann und sich nicht immer willkürlichen Regeln unterwerfen muss.
Schickst Du mir auch mal die Kopie Deiner Bankkarte ? :-)
Würde ich NIE machen, ist absolut unüblich.
Kopie Bankkarte/Krankenversicherungskarte- NEIN.
Erschreckend wie leichtfertig du mit deinen persönlichen Daten umgehen würdest. Leute die Karten-Rohlinge manipulieren hätten an dir Freude.
äh, das kann man auch so mit der IBAN ?
Ohne Card-Nummer kein Einkauf im Internet. Ich zahle stets mit VISA, die IBAN interessiert hier niemanden.
Na, was sollte der Fragesteller denn übergeben ? Natürlich nicht seine KK-Daten.
Man kopiert grundsätzlich keine Karten, weder Kredit- noch Gesundheitskarten.
Der AG braucht:
- Bankverbindung für Gehaltsüberweisung
- Name der KV, hier kann die Versicherten Nr. die Anmeldung erleichtern es geht aber auch ohne
Das geht schriftlich.
Bankkarte kopieren ist halt Mode, weil sich immer noch gern Leute bei der ellenlangen IBAN verschreiben. Gib dem AG die Kopie, dann ist es sein Problem, wenn er die Nullen mittendrin nicht zählen kann. :)