Darf ich als Schüler ein Handyvertrag abschließen ohne festes einkommen?

7 Antworten

Hallo Dsrex

Ja darfst du allerdings nur sofern du volljährig bist, dann bist du voll geschäftsfähig und darfst nach belieben Verträge abschließen sofern du diese auch bezahlen kannst.

Bist du noch unter 18 darfst du schon vom Gesetz her nur Geschäfte abschließen, die du sofort bezahlen kannst, damit fallen Ratenzahlungen und Abonnements raus, mal abgesehen von durch Prepaid Guthaben bezahlten die sich bei zu wenig Guthaben von selbst kündigen.

LG

Darkmavet

Da die Anbieter in Deutschland ein Mindestalter von 18 Jahren für den Vertragsabschluss voraussetzen, musst du diese Hürde erfüllen.

Danach stellt sich die Frage, ob der Anbieter mit dir ohne geregeltes Einkommen einen Laufzeitvertrag eingeht.

Ich würde sagen: Nein.

Die richtige Frage wäre, ob ein Anbieter unter diesen Umständen bereit wäre mit Dir einen Vertrag abzuschließen.

Wenn du 16 Jahre alt bist und somit Teil- Geschäftsfähig bist und du das Geld aufbringen kannst sicherlich.

Wenn du jedoch kein eigenes Geld hast, wie willst du dann die mtl. Gebühren bezahlen?

Ich habe natürlich Immer Geld zur Seite gelegt also habe ich recht viel geld auf der bank nur will ich wissen ob ich unbedingt einen Job haben muss

@Dsrex

Es könnte sein, dass du nach regelmäßigen Lohneingängen gefragt wirst.

Und was verstehst du unter viel Geld zurück gelegt? das viel... ist relativ. Und woher hast du das Geld, wenn kein einkommen vorhanden.?

Alles etwas suspekt.

@Griesuh

Natürlich von Früheren Nebenjobs und Taschengeld und Weihnachtsgeld und Geburtstagsgeld usw

@Griesuh

Wieso suspekt, es gibt manche die sparen den Großteil ihrer Taschengeldes, kannte mal einen der kam damit auf mehrere hundert Euro im Jahr außerdem könnte der FS auch aus einer wohlhabenden Familie kommen.

@Dsrex

Hey Dsrex

Du ahnst nicht wie schnell bei regelmäßigen Abbuchungen eine konstante Summe schrumpft. 

Ist dein Konto leer hat der Anbieter ein Problem-er bekommt kein Geld mehr und bist du minderjährig kann er dich nicht angemessen belangen. 

Das Risiko geht keiner ein. 

@Darkmalvet, UserMod Light

Hey Darkmalvet

könnte der FS auch aus einer wohlhabenden Familie kommen.

Der Provider schließt wenn einen Vertrag mit ihm-nicht mit der Familie. 

Ist der TE volljährig und zahlungsunfähig wird das ein Minusgeschäft. Die Familie ist zu nichts verpflichtet-der Reichtum der Eltern ist somit völlig irrelevant. 

Teil-Geschätsfähigkeit ist was ganz anderes, hat nur indirekt mit dem Alter zu tun und bezieht sich auf die Geschäftsfähigkeit in einem bestimmten Bereich, dem die Eltern und ein Gericht zustimmen müssen. Im übrigen ist das kein juristischer Begriff. 

Beschränkt geschäftsfähig ist man ab 7 Jahren. 

Wenn du 16 Jahre alt bist und somit Teil- Geschäftsfähig bist

Beschränkt geschäftsfähig ist man mit Vollendung des 7. Lebensjahrs. Mit 16 ändert sich in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit gar nichts.

Wenn du 16 Jahre alt bist (...) sicherlich

Nein, genau dann ganz sicher nicht.

@Havenari

Mit 16 Jahren ist er Teilgeschäftsfähig !!!!

........Ferner können beschränkt geschäftsfähige Minderjährige wirksam Rechtsgeschäfte eingehen, die sie mit Mitteln bewirken, die ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von Dritten überlassen worden sind („Taschengeldparagraph“, § 110). Bei einer Einwilligung durch den gesetzlichen Vertreter darf der Minderjährige eigene Verträge abschließen (§ 107 BGB)

Wenn du Volljährig bist ja.
Ansonsten muss das deine Mutter / Vater für dich machen.