Handschriftliche Vertragsänderung

2 Antworten

Hi Ronaldo,

In aller Regel werden ja in Verträgen - egal zu welchem Vertragsgegenstand - Klauseln vereinbart, die nachträgliche Änderungen der Schriftform unterwerfen.

Dass dann handschriftlich etwas in ein sonst computergedrucktes Vertragsdokument nachgetragen wird zeigt ja schon in gewisser Weise, dass der Ursprungsvertrag die Regelung so nicht vorgesehen hat, insbesondere wenn deine -sonst identische -Vertragsausfertigung nicht die gleiche handschriftliche Ergänzung enthält und neben der Ergänzung nicht eine zusätzliche Unterschrift von dir angebracht ist. Du bist natürlich gut beraten, deine Ausfertigung noch im Original zu haben um das im Streitfall nachweisen zu können.

Im Übrigen kann das nachträgliche Ändern der Vertragsinhalte sogar Urkundenfälschung und damit strafbar sein, insbesondere wenn durch die Art und Weise (z.B. oberhalb der Unterschrift der Vertragsparteien) eine Täuschung im Rechtsverkehr ermöglicht werden soll.

Üblicherweise werden nachträgliche Vertragsänderungen dann durch ein weiteres Dokument vereinbart und als "Anlage/Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom xx.xx.xxxx" der Personalakte beigefügt, wenn beide Vertragsparteien sie unterschrieben haben.
Sollte man handschriftlich Kleinigkeiten am Dokument (z.b. falsch geschriebene Namen korrigieren) ändern erfordert dies eine Gegenzeichnung (Unterschrift) der Vertragsparteien neben der handschriftlichen Ergänzung zusätzlich zur Unterschrift unter das Gesamtdokument (natürlich in beiden Ausfertigungen).

So stellt man die Schriftform sicher und verhindert effektiv, dass Ergänzungen/Änderungen anfechtbar bzw. anzweifelbar sind. In deinem Fall würde ich die Korrektheit schon aufgrund des Stilbruchs "Handschrift" anzweifeln, insbesondere wenn daneben eine nochmalige Unterschrift von dir fehlt.

So long,

Matthias

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hi, das ist interessant; wenn du keine Orig Kopie hats, wird das schwierig sein. Auf der anderen Seite - wenn es tatsächlich zu einen Streitfall, z.B vor Gericht kommt, muss die andere Seite (dein Arbeitgeber?) erklären, warum da handschriftlich ergänzt wurde und warum das nicht "sauber" gemacht wurde. ich würde - wie immer - zuerst das Gespräch suchen und sachlich darauf hinweisen, daß das für dich so nicht ok ist. Kann man aber auch noch schriftlich mitteilen, dann hast du was in der Hand schöne WE