Kapitalerträge während Hartz4?

Brief - (Hartz IV, Anwalt, Jobcenter)

3 Antworten

er hat erträge gehabt, die er nicht deklariert hat. somit handelt es sich um sozialbetrug. alle arten von einkommen, auch zinsen und kapitalerträge sind an das jc sofort zu melden.

einen anwalt kann er dann einschalten, wenn er eine strafanzeige bekommen sollte.

hier sind alle die dinge vorzulegen die er gehandelt hat udn lückenlos nachzuweisen wo er das geld her hat und was er damit gemacht hat. die zu unrecht erhaltenen leistungen in höhe von 800 euro darf er ans jc zurückzahlen.

Klar kann er einen Anwalt einschalten. Aber soll der dem Jobcenter dann sagen: "Mein Mandant hat ein Depot für seinen Bruder eingerichtet, allerdings auf seinen eigenen Namen"? Klingt nicht gerade glaubwürdig, oder?

Das beste ist, reinen Tisch zu machen. Sollte es eine Rückforderung geben, dann sollte er Zahlungsbereitschaft signalisieren. Ob es eine Rückforderung gibt, hängt von der Höhe des Vermögens und der Einnahmen ab. Nach Eingang deiner Nachweise wird das erstmal genauer geprüft. Allerdings sollte er zügig reagieren, die Frist läuft morgen ab. Sollte er das nicht mehr fristgerecht schaffen, dann sollte er dem Jobcenter das mitteilen und die Unterlagen zeitnah nachreichen (innerhalb einer Woche).

Sollte es tatsächlich zu einer Überzahlung durch das Jobcenter gekommen sein, wird die Rechtsstelle des Jobcenters sicher auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder sogar eine Anzeige prüfen (je nach Höhe der Überzahlung usw.). Dann kann ein Tipp von einem Anwalt unter Umständen hilfreich sein.


tja dumm gelaufen. Wenn ihr sagt das das Geld vom Bruder auf dem Konto ist, gibts auch Probleme. Wie wäre es mit der Wahrheit?

Allerdings hat das alles noch ein Nachspiel