vertrag kündigung als selbstständiger

4 Antworten

Gewerbliche Veträge unterliegen einer engeren Auslegung als Privat geschlossene Veträge. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass du nach 1 Tag nicht kündigen kannst, denn es ist der Firma noch kein Schaden entstanden.........ich würde mir Rat bei einem Anwalt holen wenn nichts über Kündigung im Vertrag steht. Man muss auch unterscheiden zwischen einem Vetrag und einem Auftrag.....

XtraDry  23.09.2011, 12:59

Selbst bereits nach einer Sekunde sind Laufzeit und Kündigungsfrist einzuhalten, wenn der Vertragspartner einer Auflösung nicht zustimmt, was dann allerdings ohnehin keine Kündigung mehr wäre. Dafür braucht man nicht noch Geld für einen Anwalt zum Fenster rauswerfen...

tapri  23.09.2011, 13:08
@XtraDry

das ist nicht korrekt. Beherbergungsverträge z.B. zwischen dem Hotelier und einer Firma. Restraurantumbestellungen auch möglich. Sämtliche Lieferverträge können storniert bzw gekündigt werden olange noch kein Aufwand entstanden ist. Deshalb habe ich zwischen einem Vetrag, einem Auftrag und einer Dienstleisung unterschieden

XtraDry  23.09.2011, 13:19
@tapri

'seufz' Ein Vertrag besteht aus Angebot und Annahme, liegt beides vor, ist ein Vertrag zustande gekommen. Und im gewerblichen Bereich kann gesetzlich (und darauf will der Fragesteller ja wohl hinaus) von keinem einzigen Vertrag zurückgetreten werden, wenn dies nicht bereits im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist oder der Vertragspartner dem zustimmt, weder von einem Liefervertrag noch sonst von irgendeinem. Wann tatsächlich Angebot und Annahme vorliegen, z.B. bei Hotelbuchungen oder Warenbestellungen, ist eine andere Frage, bei Unterschrift beider Vertragsparteien unter einem schriftlichen Vertrag aber mit Sicherheit. Kündigen kann man einen Vertrag natürlich unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und der Kündigungsfrist jederzeit...

Natürlich musst du den Vertrag erfüllen. Du hast ihn ja unterzeichnet.

Eine Auflösung des Vertrags kann nicht einfach so einseitig erfolgen. Ein grundsätzliches Kündigungsrecht innert 14 Tagen gibt es sowieso nicht.

Rücktrittsrecht gilt in den gesetzlichen Grenzen nur für Verbraucher, Unternehmer haben grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, wenn dies nicht vereinbart ist. Das ist natürlich absolutes Grundwissen, wenn man sich selbstständig macht...

Du musst Dich natürlich an den Vertrag und seine Vereinbarungen halten.