Versteckte Kamera bei häuslicher Gewalt?

6 Antworten

Hier ist zu unterscheiden zwischen Video ohne Ton oder Video mit Ton. "Mit Ton" ist es selber eine Straftat und unterläge einem Beweisverwertungsverbot. Es käme also nur Video ohne Ton in Frage. Zu Beweiszwecken bei konkretem Verdacht ist ein solches Video durchaus zum Schutz des Kindes auch im höchstpersönlichen Bereich als zulässig anzusehen (ohne Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs immer, solange sich die Verwendung auf den rein persönlichen Gebrauch oder aber zur Beweisführung gegenüber zuständiger Stellen beschränkt), es wäre aber immer eine Frage, die der Richter zu klären hätte. Sollten die Schläge neben den Kopf des Kindes belegbar sein, wäre es dabei sogar eher zulässig, mit dem Material zur Polizei zu gehen, denn das kann, wenn mehrere Fälle belegt werden können, nach § 225 StGB, ansonsten nach § 171 StGB (psychische Schäden bis hin zu einem Trauma) verfolgt werden. In diesem Fall macht man sich dann nicht einer Duldung durch Unterlassung bis zum Zeitpunkt der Verhandlung schuldig.

Allerdings würde ich, unabhängig von den Beiträgen hier, mich bei der Polizei oder dem Jugendamt mit dem Anliegen melden, bevor mit der Videoüberwachung begonnen wird. Das hat auch damit zu tun, daß Du dich durch Unterlassung selber schuldig machen kannst, die Installation einer Kamera wired erst um, das Wissen um das Verhalten begründet, ist also als solches ein Indiz für Unterlassung, aber auch Du bist in einer Garantenstellung, also kommen auch unechte Unterlassungsdelikte in Frage.

Die Sorgerechtsfrage sollte hier aber nachrangig sein, im Fordergrund sollte die schädigende Wirkung des Verhaltens deiner Frau gegenüber dem Kind stehen, also wie man dies schnellstmöglich beseitigen könnte, denn das gefährdet das Kind konkret. Ehrlich gesagt wird mir schon etwas anders, wenn als erstes Argument für die Videoüberwachung ein Sorgerechtsstreit und nicht das Kindeswohl genannt wird.

Das lässt du zu? Das Schreien und Schlagen in die Kissen kann beim Kind traumatische Folgen haben unter denen es ein Leben lang leiden könnte.

Warum kümmerst du dich abends nicht um das Kind und führst ein Ritual ein, welches jeden Abend in Ruhe durchgezogen wird.

Abendessen, Zähne putzen und umziehen, ins Bett gehen, das Licht dimmen, kuscheln, eine Geschichte vorlesen.

So kommt ein Kind gut in den Schlaf und muss sich nicht vor der schreienden Mutter fürchten.

Nur, um bei einem evtl. Sorgerechtsstreit gut dazustehen, solltest du nicht länger dabei zusehen, wie die Frau das Kind fertig macht.

PolluxHH  02.01.2019, 08:08

Hier kennt man nicht die familiäre Konstellation und man kann sich sicher sein, daß eine Frau, die ihr Kind schlägt, eher damit "durchkommt", als ein Mann, der, weil er kein anderes Mittel sieht, seine Frau grob anfaßt, um sie vom Kind fernzuhalten. Ohne Hämathome beim Kind oder andere harte Beweise läuft der Mann Gefahr, selber angezeigt werden zu können, wenn er die Mutter behindert.

Die Frage ist, wie der Mann es gegenüber seiner Frau durchsetzen kann, ohne Gewalt anzuwenden. Eine Frau, die sich gegenüber ihrem Kind so verhält, ist selten anders als durch Gewalt zur Unterlassung zu bewegen, bei Gewalt in der Familie hat immer der Mann die schlechteren Karten, was man schon daran sieht, daß es Polizisten gibt, die Männer abweisen, die eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt gegen ihre Frau erstatten möchten, weil das nur Frauen vorbehalten sei.

Als Beweismittel kannst Du es dem Familiengericht anbieten im Sorgerechtsstreit. Der Richter wird entscheiden ob er das als Beweismittel zulässt.

Falls es überhaupt zum Gericht kommt muss das der Richter erlauben, ich würde vielleicht mit den Beweisen zur Polizei damit man die als Stütze hat, die glauben dir bestimmt weil du ja glaubwürdig rüberkommst wenn es alles so ist.
Ich hoffe für dich es artet nicht im Gericht aus sondern dein Kind sagt schon von alleine er will nur zu dir (ich hoffe es war ein Sohn) ...
viel Glück auf deinem Wege und agiere niemals mit Gewalt egal wie sehr du kochst, das macht die Situation nur schlimmer.

wenn sie damit einverstanden ist darfst du sie aufnehmen. vor gericht ist es nicht zulässig, denn auch hier benötigst du ihr einverständnis.

wenn du meinst sie schlägt das kind, dann ist es deine aufgabe sie davon abzuhalten. warum rufst du nicht die polizei dazu? warum zeigst du sie nicht an? warum wendest du dich nicht hilfesuchend ans jugendamt? warum trennst du dich nicht von ihr und lässt sie der wohnung verweisen etc?