Tonaufnahme zur Beweisführung, Kindesmisshandlung?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

macht sich nicht strafbar 78%
macht sich strafbar 22%

3 Antworten

macht sich strafbar

Grundsätzlich sind solche Aufnahmen, alleine schon das Anfertigen, strafbar. Im Rahmen der rechtlichen Bewertung/Würdigung durch die StA oder ein Gericht kann als Rechtfertigungsgrund "Nachweis von Kindesmisshandlung" ziehen. Das wäre aber eine Einzelfallwürdigung, der o.g. Grundsatz bleibt bestehen.

macht sich nicht strafbar

Durch die unerlaubte Aufzeichnung eines Telefongesprächs können sich Nutzer wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Worts gemäß § 201 Abs. 1 StGB strafbar machen. Wer hingegen mit einem Mitschnitt beispielsweise eine telefonische Erpressung oder Beleidigung beweisen will, könnte einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB geltend machen.

Diese Antwort hat mir die Polizei vor wenigen Tagen geschrieben als ich fragte ob sowas legal sei.

Woher ich das weiß:Recherche
macht sich nicht strafbar

Wenn du unmittelbar die Tat dokumentierst, ist das rechtlich zulässig. Anders sähe das aus, wenn du permanent und heimlich aufzeichnen würdest.