Verschärfter Schulverweis ohne Beweis?

7 Antworten

Nein,

die Schule muss Beweise haben.

Du solltest mal im Kultusministerium anrufen und denen die Sachlage erklären. Die werden dann in der Schule anrufen, dann bekommt die Schule schnell mal Angst und wird höchstwahrscheinlich den Verweis zurückziehen.

Es gibt dazu auch ein Gesetz, welches ich aber leider gerade nicht finde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Hailenkii

Ich würde dir dringend empfehlen dagegen vorzugehen mit solchen Aktionen fördert deine Schule ein blindes Denunziantentum ohne vernünftige Prüfung der Fakten dem muss schon alleine aus Fairnessgründen einhalt geboten werden.

Auch wenn du Alkohol konsumiert hast dürfte die Schule nicht eingreifen solange sie nicht beweisen kann dass die Krankschreibung falsch war nur weil du krank bist heißt das ja nicht dass du kein Alkohol trinken darfst du wenn das im häuslichen Umfeld passiert ist sind je nach Alter entweder deine Eltern oder du selbst dafür verantwortlich.

Zuerst würde ich dir also raten Widerspruch nach Verwaltungsrecht einzulegen sollte das keinen Erfolg haben gehst du mit einem Anwalt gegen die Sache vor Gericht letzteres würde ich dir aber nur raten wenn es diesen Livestream wirklich nicht gab in dem Falls solltest du das aber auch wirklich durchziehen.

Ansonsten hätte die Schule nämlich tatsächlich zumindest einen Anfangsverdacht dass die Krankschreibung falsch war es könnte dir dann passieren dass du für zukünftige Krankschreibungen zu einem Amtsarzt musst.

LG

Darkmalvet

ohne jeglichen Beweis

Würden die das nie vom Stapel lassen. Warum auch!?

Nein sowas geht nicht ohne Beweis. Dagegen kannst du auch mit einer Anzeige gegen die beiden Schüler vorgehen, die dich angeschwärzt haben. Sinnvoll wäre es nochmal mit der Direktorin zu reden und ihr zu erklären, dass es diesen Stream nicht gibt und nie gab (hättest du schon beim Treffen am Montag tun sollen), also die ganze Situation aufzuklären.

An sich darf dir die Schule aber ohne Beweise auch keinen Verweis ausstellen. Dagegen kannst du dann mit einem Anwalt vorgehen (obwohl ich kaum glaube dass das wirklich nötig sein sollte)

Ahzmandius  15.06.2018, 20:15

(Zeugen)aussagen sind Beweise...

BeviBaby  15.06.2018, 20:21
@Ahzmandius

Die lassen sich aber anzweifeln. Wenn er es wirklich nicht getan hat, dann lässt sich das z.B. mit Bewegungen auf diesem Social Media Account auf dem er angeblich den livestream gemacht haben soll bestimmt nachweisen. Und dagegen hält keine Behauptung von zwei Mitschülern stand.

Zudem hätte die Direktorin ihn erstmal dazu befragen müssen bzw. sich die andere Seite anhören müssen, bevor sie auf die Idee kommt einen Verweis auszusprechen oder allgemein sicher sein kann, dass da was vorliegt. Das Verhalten das sie zeigt (nämlich dass sie ihn beschuldigt ohne z.B. mal selbst auf seinem Social Media Account nachzuschauen halte ich für mehr als unprofessionell

Ahzmandius  15.06.2018, 20:36
@BeviBaby

Ironie:

Zudem hätte die Direktorin ihn erstmal dazu befragen müssen bzw. sich die andere Seite anhören müssen

Du verlangst hier etwas, was du selbst nicht leistest, denn du siehst hier den Beitrag des Fragestellers und interpretierst hier, was die Leiterin gemacht und nicht gemacht haben soll (völlig ohne jeglicher Anhaltspunkte).

Desweiteren ist nur dann ein solcher Beweis überhaupt zu führen, wenn die Aufnahme mitgeschnitten wurden, denn wie soll man einen LiveStream sonst nachweisen (also den Inhalt)?

Es ist aber und bleibt Fakt, dass Zeugenaussagen Beweiskraft haben.

Natürlich kann er gegen die Schule und die Schüler vorgehen, aber selbst wenn die Aussagen der MItschüler falsch waren, ist nicht zwingend ein Fehlverhalten der Schulleitung geben.

Darkmalvet, UserMod Light   16.06.2018, 14:20
@Ahzmandius

Wer auf Basis von Zeugenaussagen Strafen verteilt ist aber auch verpflichtet die Glaubwürdigkeit zu prüfen.

BeviBaby  16.06.2018, 15:27
@Ahzmandius

Natürlich, denn wie soll ich die einzelnen Beteiligten auch befragen? Nach dem Beitrag des Fragestellers habe ich nur die Info, dass die Direktorin ihn zu sich zitiert hat und dann aufgrund der Aussage der anderen einen Veweis ausgesprochen hat bzw. das angekündigt hat. Anderes wäre mir nicht möglich, der Direktorin schon.

Zudem geht es hier auf gutefrage.net per se nur auf diese Art und Weise. Ich gebe einen Ratschlag nach den Informationen, die ich über den 'Fall' habe und die kommen nunmal aus dem Beitrag des Fragestellers. Ich muss mich darauf verlassen dass das was er sagt/schreibt stimmt, was auch in seinem Interesse ist, ansonsten wäre die ganze Frage ja vollkommen sinnlos,.

Die Direktorin hätte hier prüfen sollen ob die Aussagen der Mitschüler der Wahrheit entsprechen. Hat sie (anscheinend) nicht getan, denn der Fragesteller hat den Lifestream ja anscheinend nicht gemacht (ansonsten wäre diese ganze Frage hier ja bescheuert). Wenn der Lifestream nicht nachgewiesen werden kann, dann wird sich die Sache wahrscheinlich ohnehin in Luft auflösen.

Ich habe hier schon öfters vollkommen irrationale Drohungen von Lehrkräften lesen können (obwohl ich natürlich nicht wissen kann ob das alles stimmt, nur um deiner kritischen Einstellung gerecht zu werden), wahrscheinlich war auch diese Drohung nur eine von vielen

Ahzmandius  16.06.2018, 15:51
@Darkmalvet, UserMod Light

Ja und weiter? Die Aussage war, dass es keine "keine" 'Beweise gab/gibt, was einfach flasch ist und basta...

BeviBaby  16.06.2018, 16:54
@Ahzmandius

Definiert man Beweis als etwas, 'was den Nachweis enthält, dass etwas zu Recht behauptet, angenommen wird', dann stimmt das allerdings, meine Aussage wäre somit nicht 'flasch''. Ich glaube die Diskussion hier scheitert an unserer verschiedenen Definition von Beweisen.

Das Problem hier ist dass eine Zeugenaussage allein nicht als 'Beweis' für ein Verbrechen gelten kann, das nicht nachweislich stattgefunden hat. Es ist schwer jemanden zu bestrafen ihne dass es Hinweise auf etwas gibt weswegen er bestraft werde müsste, oder?

Grundsätzlich hat das für die Frage aber auch keine Bedeutung, denn der besagte Jugendliche war von seinem Arzt krank geschrieben und zwar für den besagten Zeitraum. Wenn die Direktorin unbedingt Denunziantentum unterstützen will, dann zweifelt sie mit ihrem Verweis nicht nur an dem Schüler, der wohl deutlich gesagt hat, dass er keinen Lifestream gemacht hat, sondern auch an der Redlichkeit des Arztes der das Attest ausgestellt hat

Ahzmandius  16.06.2018, 17:02
@BeviBaby

Oh lass doch gut sein:

Wenn die Direktorin unbedingt Denunziantentum unterstützen will,

Auf Grundlage welcher Beweise hast du das denn festgestellt.

Fällt dir nicht auf, dass du hier ebenfalls nur auf Grundlage einer Aussage argumentierst???

verschiedenen Definition von Beweisen.

Ich weiß nicht, was deine Definitionen sind, abe rich gehe davon aus wie die Gerichte es handhaben.

Aussagen haben Beweiskraft. Sind lediglich Aussagen vorhanden, so muss der Richter entscheiden, ob er der Aussage den Aussagen glauben schenkt.

Ist der Richter überzeugt, dass die Aussagen der Wahrheit entsprechen, dann fällt er eben ein entsprechendes Urteil.

auch an der Redlichkeit des Arztes der das Attest ausgestellt hat

So ein Unsinn....

Wenn es Beweise oder genügend Zeugen gibt.