Schulverweis und 7.000€ Rechnung wg Feueralarm?

13 Antworten

Ja, dürfen sie. Es besteht auch die Pflicht, sich in der Schule angemessen zu benehmen. Man nennt das Ordnungsmaßnahme und das steht im Schulgesetz. Und den Schaden müssen die Eltern bezahlen oder das Kind, wenn es alt genug ist und Geld verdient. Da es noch nicht strafmündig ist, bekommt es immerhin keine andere Strafe wie Sozialstunden oder Jugendarrest.

Und den Schaden müssen die Eltern bezahlen oder das Kind

Den Schaden muss der bezahlen, der ihn Verursacht hat. Die Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Aufsichtspflicht liegt aber in der Schule in der Regel bei den Lehrern.

@Stadewaeldchen

D.h. die Eltern müssten dafür nicht aufkommen?

@tano123

Nein, das kann der Begel schön selber latzen. Notfalls erst in ein paar Jahren, wenn er arbeitet.

... ich kenne keinen Vater, der keine PH hat. Sogar die Harzer bekommen die Beiträge vom Jobcenter. Da kann also etwas nicht stimmen.

Schulpflicht besteht natürlich, was hat das denn mit dem Rauswurf zu tun? Das Kind muss auf eine andere Schule und gut ist, oder?

„Das Kind muss auf eine andere Schule und gut ist“ ist nunmal nicht so einfach!

@tano123

... aber der Freund wird sicherlich fragen können, wo es weitere Schulen gibt, da bin ich mit sicher.

Tja, da werden die Gesichter lang, wenn man sieht was sowas kostet... Der Bub hat garantiert viel Spaß, das bei seinen Eltern abzustottern. Gibt Zeit zum Nachdenken.

Verweis von einer Schule bedeutet ja nicht Verweis von allen Schulen. Die Schulpflicht lässt sich auch mit jeder anderen Schule erfüllen, das ist nicht das Problem der bisherigen Schule.

Der Bub hat garantiert viel Spaß, das bei seinen Eltern abzustottern.

Ich würde meinem Kind hier ganz sicher nicht aus der Patsche helfen. Was für ein erzieherisches Beispiel gäbe ich damit? Daddy löst meine Probleme.

Nein, die Forderung soll ruhig tituliert werden und die kann Junior dann bezahlen, wenn er Geld verdient. Toller Start ins Arbeitsleben, mit einer Pfändung, aber hey, wie heißt es in der Physik? Actio = Reactio.

Hi,

ja, es besteht eine Schulpflicht, aber vom Jahresende trennen den Schüler ja nur noch 7,5 Schultage. Für diesen Zeitraum ist ein Schulverweis angemessen. Das entspricht dem Zeitraum einer Grippe. In diesem Zeitraum muss er sich halt den vesäumten Stoff selbst beibringen, bzw. irendwie nacharbeiten.

_______________________________________________________________

Die 7000€ müssen formal vom Kind selbst beglichen werden, bzw. sobald es eigenes Geld verdient. (Verjährung erst nach 30 Jahren - also 2047).

Da dann aber sicherlich noch Zinsen anfallen, sollte es im Interesse der Familie liegen, dass der Schaden sofort (ergo durch die Eltern) beglichen wird.

LG

MCX

Ist die Regel, dass das Kind das selbst bezahlen muss, echt so? Also nicht zwangsweise "Eltern haften für ihre Kinder"? Das freut mich zu hören. Denn Eltern haben nicht unbedingt Einfluss darauf, was in der Schule für Wetten und Mutproben laufen.

@RedPanther

Ja, das ist so. Eltern haften nicht für ihre KInder. 

@RedPanther

Wenn das Kind über eine altersangemessene Einsicht über sein handeln verfügt, haftet es (ab 7 Jahre) meines Wissens selbst.

LG
MCX

@RedPanther

Also nicht zwangsweise "Eltern haften für ihre Kinder"?

So ist es. Statt der Schilder "Eltern haften für ihre Kinder" könnten an Baustellen (und wo man diese Schilder sonst noch findet" auch Schilder mit "Morgen gibt's Freibier" hängen, der Effekt wäre derselbe. Wenn Kinder unter 7 (im Straßenverkehr unter 10, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit iirc) einen Schaden verursachen und keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, bleibt man sogar auf dem Schaden sitzen.

Und wie schaut’s dann mit den versäumten Tagen aus? Gibts da in Bezug auf die Schulpflicht auch eine Geldstrafe drauf?

@tano123

Nein. Das Versäumnis stellt schon die Strafe dar.

Da dann aber sicherlich noch Zinsen anfallen, sollte es im Interesse der Familie liegen, dass der Schaden sofort (ergo durch die Eltern) beglichen wird.

Zinsen unterliegen aber ebenfalls der Regelverjährung von 3 Jahren und da es keine Zinseszinsen gibt, ist das nicht wirklich die Riesenposition unterm Strich sein.

Auch wenn es immer heisst: Eltern haften für ihre Kinder.  Ist das nicht richtig. Zahlen muss,  wenn überhaupt,  der  12-jährige, wenn er denn mal was verdient.  Aber ob dr dazu verpflichtet ist,  sollte man erstmal prüfen lassen. 

Wenn er den Alarm betätigt hat, besteht kein Zweifel, dass er haftpflichtig ist.

@kevin1905

Nur, wenn er den Alarm schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) ausgelöst hat. Was zu vermuten ist, aber aus der Frage nicht hervorgeht.

Des weiteren wäre zu prüfen (die Schulart ist ja nicht angegeben, könnte auch eine Sonderschule sein), ob der Täter überhaupt die nötige Einsichtsfähigkeit hat - wenn ihm die abgeht, liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

@kevin1905

Ja, wenn. Hat er wirklich? Absichtlich? Ist er reif genug, das Unrecht einzusehen?