Verringerung Miteigentumsanteile bei WEG?
Hallo,
es besteht eine Teilungserklärung von 2 Eigentümern. Beide haben ein Miteigentumsanteil von 500/1000. In dieser Teilungserklärung wurde ein Teil als Gemeinschaftseigentum eingetragen. Nun soll dieses Gemeinschaftseigentum an einen der beiden Eigentümer übertragen werden. Ändern sich hierdurch die Miteigentumsanteile? Wie wird mit einer etwaigen Entschädigung für den "abgebenden" Eigentümer umgegangen?
4 Antworten
Die Entschädigung sollten der Abgebend Mieteigentümer vor seiner notariellen zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung mit dem Begünstigten frei aushandeln.
Den Wert kann man als Außenstehender nur dann annähernd bestimmen, wenn man die Bedeutung der abzugebenden Anteile kennt.
Sofern die Abstimmung nach Köpfen bestimmt ist, ändert die neue Aufteilung nichts bei evtl. Beschlüssen.
Die Lastenverteilung nach Mieteigentumsanteilen ändert sich den gehaltenen Anteilen entsprechend der Regelung in der Teilungserklärung.
man hat anteil am gemeinschaftseigentum nach 1000stel
wenn beide sich einig sind, können sie machen, wie sie wollen
normal sollte da geld fließen, wenn aus gemeinschaftseigentum sondereigentum wird
ja, normal wird sein anteil größer, wenn sein sondereigentum größer wird
Wenn es sich dabei um die Umlage handelt, kann es durchaus sein, dass der abgebende Teil dann auch ENTLASTET wird. Er muss dann ja nicht mehr für die Gartenpflege aufkommen.
Aber den Wert dazu kann man nur durch ein Gutachten bestimmen.
... das wird noch eine nette Nummer, denn nicht nur beide Eigentümer, auch alle Geldgeber müssen zustimmen.
Zudem muss die TE ergänzt und die Abgeschlossenheitserklärung erneuert werden.
Viel Glück, denn ein ET kann natürlich den anderen "kaufen" und dadurch auch noch sein Stimmrecht verbessern. Die kleine Bude wird somit unverkäuflich, da macht doch keiner mit.