Welche Flächen sind bei der Ermittlung des Miteigentumsanteil in einer Wohnungseigentümerwohnanlage zu berücksichtigen?

3 Antworten

Die Eigentumsanteile können "eigentlich" nicht unbedingt errechnet werden, denn es ist z.B. dem Bauträger völlig freigestellt wie er diese "verteilt". Es gibt dazu keine verbindliche gesetzliche Vorgabe. Bei 10 Wohnungen könnte eine Wohnung mehr Anteile haben als die restlichen neun. Aber klar, würde das tatsächlich so gemacht würde er Probleme beim Verkauf bekommen. Daher nimmt man (üblicherweise) die Fläche der Kfz-Stellplätze und der Wohnflächen und verteilt diese "gerecht" nach einem ausgedachten Schlüssel.


Dürfen denn die Sondernutzungsrechte des PKW-Stellplatz zur Miteigentumsanteilermittlug herangezogen werden oder nicht? Dem alleinigen Sondernutzungsrecht steht die alleinige Unterhaltspflicht gegenüber, so dass für die PKW-Stellplätze keine Kosten für die Gemeinschaft entstehen!

Im Normalfall  werden für die Ermittlung der Eigentumsanteile die Wohnflächen herangezogen und an Nebenflächen wie Kellerräumen und Stellplätzen Sondernutzungsrechte gebildet.