Eigentümer vom Erdgeschoss möchte Teilungserklärung ändern lassen, sodass er Sondernutzungsrechte für den Garten hat, kann ich mich dafür auszahlen lassen?

4 Antworten

Wenn ihr die Unterschrift verweigert, kann er gar nichts machen. 

Wenn es ihm so wichtig ist, die alleinige Gartennutzung zu besitzen, soll er euch ein angemessenes Angebot machen. 

Da die Teilungserklärung in dem Fall  notariell neu aufgesetzt werden muss, muss er auch für diese Kosten aufkommen.

Ohne Deine Unterschrift läuft da nichts mit dem Garten.
Der Parkplatz hat mit Deiner Wohnung nichts zu tun (Sondereigentum).
Dadurch wird Deine Wohnung nicht mehr oder weniger Wert.

Den Gartenanteil muss Dein Miteigentümer abfinden, sonst würde ich da nicht unterschreiben.

Danke schon mal für die antworten, so was hab ich mir fast schon gedacht. Hätte da aber noch eine Frage und zwar ,als ich die Wohnung gekauft habe Stand in der Annonce das ein parkplatz mit dazu gehört. Diesen nutze ich auch ohne Probleme jeden Tag,allerdings ist dieser nicht in der TeilungsAufklärung und würde dann jetzt mit eingetragen werden. Der Verkäufer hat am Telefon gestern als ich wegen dem Garten gefragt habe so argumentiert das mein wohnungswert ja steigern würde durch den parkplatz. Gartennutzung würde ich wie gesagt dadurch aber abgeben. Jetzt ist die Frage ob und was überhaupt ich dafür dann verlangen kann.

Schau mal in Deinen Kaufvertrag, ob da überhaupt Sondereigentum an dem Parkplatz bzw. ein Miteigentumsanteil am Grundstück vermerkt ist .. ??

Wenn ja, dann hat das mit Wohnwertsteigerung nichts zu tun....denn dann gehört euch der Parkplatz ja sowieso..

Studiert den Vertrag noch einmal genauestens, ggf. lasst euch mal bei einem Anwalt beraten, auch hinsichtlich des Verkaufs des Gartengrundstücks und des Preises.


Ja sicher, Du kannst dafür ein Abgeld verlangen.

Spannender und schwieriger ist die Frage der Höhe? (Blankenese oder Neutupfingen - damit fängt es schon an)

Gruß Dietmar