Miteigentumsanteil Grundstück Kaufvertrag

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Das Grundstück gehört der Gemeinschaft der Eigentümer, an der ihr mit dem entsprechenden Anteil beteiligt seid. Über die Nutzung des Grundstücks kann somit nur die Eigentümergemeinschaft entscheiden (WEG), in der ihr als Eigentümer nur ein Stimmrrecht habt.

der Verwalter hat Recht -- und genau so steht es ja im Kaufvertrag. Ihr habt Miteigentum am gemeinschaftlichen Grundstück. Nur bei Teileigentum und Sondereigentum darf man alleine nutzen.

Der Umlageschlüssel für die Kosten wird von der Eigentümergemeinschaft und oder der Teilungserklärung vorgegeben. Und je nach Kostenart wird nach Miteigentumsanteilen umgelegt.