Miteigentumsanteil Grundstück Kaufvertrag
Wir haben vor einiger eine Wohnung nebst Grundstück gekauft. Jedenfalls dachten wir das.
Laut Eigentumsanteilen müssten wir das größte Grundstück (Garten) haben. Dies ist aber nicht so. Auf Nachfrage beim Verwalter bekamen wir nur zur Antwort das das Grundstück Gemeinschaftseigentum sei und somit von jedem Eigentümer bzw Mieter frei Nutzbar ist. Ist dem Wirklich so? Wenn ja, warum haben wir die meisten Kosten zu tragen? Hier mal ein Auszug aus dem Kaufvertrag: Die verkäuferin verkauft an den Käufer folgenden Miteigentumsanteil: Miteigentumsanteil 235/1000 an dem Grundstück Gemarkung ... , Flur 009, Flurstück 753, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung ... , nebst 2 Kellerräumen, eingetragen im Grundbuch von ..., Blatt 12921.
2 Antworten
Das Grundstück gehört der Gemeinschaft der Eigentümer, an der ihr mit dem entsprechenden Anteil beteiligt seid. Über die Nutzung des Grundstücks kann somit nur die Eigentümergemeinschaft entscheiden (WEG), in der ihr als Eigentümer nur ein Stimmrrecht habt.
der Verwalter hat Recht -- und genau so steht es ja im Kaufvertrag. Ihr habt Miteigentum am gemeinschaftlichen Grundstück. Nur bei Teileigentum und Sondereigentum darf man alleine nutzen.
Der Umlageschlüssel für die Kosten wird von der Eigentümergemeinschaft und oder der Teilungserklärung vorgegeben. Und je nach Kostenart wird nach Miteigentumsanteilen umgelegt.