Wann ist ein Wohnungseigentümer und wann die Eigentümer-Gemeinschaft für die Erneuerung der Fenster seiner Wohnung zuständig ist?

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Einer der Eigentümer möchte nun die Fenster und die Balkontür (Baujahr ca. 1970) SEINER Wohnung modernisieren lassen.

Dann muss die WEG darüber beschließen.

Die Teilungserklärung scheint nicht eindeutig in dieser Hinsicht zu sein und die gesetzlichen Regelungen auch nicht unbedingt?!

Die Fenster in den Außenwänden stehen zwingend im Gemeinschaftseigentum. Siehe dazu BGH, Urteil v. 2.3.2012, V ZR 174/11.

Siehe dazu u.a.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-im-zweifel-ist-weg-fuer-fensteraustausch-zustaendig_258_113584.html

Frage: darf der Eigentümer überhaupt die Fenster und die Balkontür austauschen lassen (gegen ähnliche aussehende) oder darf eine solche Modernisierung nur gemeinschaftlich stattfinden?

Das entscheidet letztlich die WEG. Nachdem man schlecht einem Eigentümer die Modernisierung auf Kosten der WEG erlauben und den anderen verweigern kann, müssten dann aber alle Fenster modernisiert werden. Falls das die Rücklagen und die Mehrheit der WEG Mitglieder nicht erlauben, wäre im nächsten Schritt höchtens noch denkbar, dass der betreffende Eigentümer auf eigene Kosten die Fenster saniert, so dies die WEG erlaubt. Das ist aber rechtlich ein Minenfeld, weil er diese Kosten im Prinzip auf dem Klageweg dann nachträglich doch wieder von der WEG erstattet bekommen könnte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftseigentum

Sofern nicht anders geregelt, sollten Fenster und Balkon(tür)e(n) nach meiner (unmaßgeblichen) Lesart im Gemeinschaftseigentum angesiedelt sein. Es wäre dann die Eigentümergemeinschaft zuständig. Eine Modernisierung wäre dann zu beschließen.

Die Hausverwaltung und der Verwaltungsbeirat sind die ersten Ansprechpartner. Auch sollte dies auf einer Eigentümerversammlung rechtzeitig zum nächsten Termin thematisiert und beraten sowie ggf. ein Beschluss dazu gefasst werden. Bei gutem Kontakt zu den anderen Eigentümern wird man schnell die Stimmung zu dem Projekt erfahren und ggf. lässt sich die Notwendigkeit schon besprechen. Ein Mehrheitsbeschluss sollte ausreichend sein.

Aus finanzieller Sicht wäre eine "Sammelmodernisierung" für alle auch kostengünstiger aufgrund des Auftragvolumens (abweichende Sonderwünsche (Dreifachverglasung z.B.) wären dann selbst zu finanzieren) als eigenmächtiges Handeln, welches auch rechtliches Ungemach herbeiführen kann. Allerdings hängt das auch davon ab, wie solide die Kriegskasse der Gemeinschaft ist.

schleudermaxe  03.10.2015, 19:24

... aber was bitte hat denn da ein Beirat mit am Hut und was ist, wenn es gar keinen gibt?

... meine Glaskugel zickt rum, es kann kein Mehrfamilienhaus sein. Aber egal, die gesetzlichen Vorgaben sind entgegen der Behauptung in der Frage klar und deutlich und auch die herrschende Meinung hat laut gesungen: Fenster und Außentüren sind immer gemeinschaftliches Eigentum. ... und wie ein ET Kosten und Lasten zu wuppen hat, ergibt sich aus der TE. Auch ganz einfach. Viel Glück.

Wenn von euch keiner dafür ist darf er es eigentlich nicht machen. Wenn doch dann natürlich auf seine Kosten ihr habt damit nichts zu tun.

Der Eigentümer kann meines Erachtens die Fenster/Balkontür seiner eigenen Wohnung auf seine Kosten austauschen lassen. Sie werden aber genauso aussehen müssen wie alle anderen Fenster, damit die Außenansicht des Gebäudes nicht verändert wird.

Wenn die Außenansicht verändert werden soll, muss er vermutlich die Genehmigung der Eigentümerversammlung einholen (ich bin mir aber nicht sicher).