Verpflichtungserklärung und Vorvertrag zum Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Die Vereinbarung ist ja kein Arbeitsvertrag sondern eher nur eine Aussage, das man dich weiterbeschäftigt wenn die Stelle wieder finanziell verfügbar ist (so gesehen bringt sie dir auch nicht wirklich was). Schaden tuts nicht, würde das dem Amt auch gar nicht groß erzählen. Bleib arbeitssuchend gemeldet, bist du weißt wie es weitergeht. Falls bis zum 01.01. nix entschieden wird, dann melde dich arbeitslos.

Stellwerk 
Fragesteller
 21.11.2019, 06:59

Danke für deine Einschätzung!

DerSchopenhauer  21.11.2019, 07:20

Dieser Vorvertrag/die Verpflichtungserklärung ist verbindlich...

Der Vorvertrag/die Verpflichtungserklärung ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den die Verpflichtung der Vertragsparteien begründet wird, einen weiteren (anderen) schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, abzuschließen und damit ist er auch verbindlich.

ALG-I kann ohne Probleme bezogen werden - die Vereinbarung sollte der Arbeitsagentur auch vorgelegt werden, damit man Dich zunächst aus der Vermittlung herausnimmt.

Du kannst auch den Minijob dort machen - die Vereinbarung kann trotzdem noch zusätzlich erfolgen - das wäre sogar anzuraten.

Du darfst während des ALG-I-Bezuges aber auf keinen Fall mehr als 14,99 Wochenstunden arbeiten - sonst gilst Du nicht mehr als arbeitslos - diese wöchentliche Höchstundenzahl darf auch nicht einmalig überschritten werden - werden 15 WoStd. erreicht, dann entfällt umgehend der ALG-I-Anspruch. Es wird auch nicht durchschnittlich auf einen Monat abgezielt, sondern jede einzelne Woche zählt.

Stellwerk 
Fragesteller
 21.11.2019, 07:27

Vielen Dank für Deine Antwort - an eine Kombilösung hab ich noch gar nicht gedacht :).