Anstellung/Befristung: Arbeitsvertrag läuft aus, was bedeutet der satz ..?

3 Antworten

Steht der Satz so im Arbeitsvertrag?

Das wäre eine interessante Klausel im Arbeitsvertrag...

Das bedeutet, daß der ArbG freundlicherweise darauf hinweist, daß ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht, wenn man ohne weitere Befristung nach Ablauf der aktuellen Befristung weiter beschäftigt wird - das ist gesetzlich auch so vorgesehen.

Es ist eher selten, daß ein ArbG einen ArbN auch im Arbeitsvertrag darauf hinweist - viele ArbN wissen das nämlich nicht.

Wenn Du ohne Sachgrund befristet beschäftigt bist, dann kann die Befristung grundsätzlich max. 2 Jahre betragen und innerhalb der 2 Jahre kann der Vertrag dreimal verlängert werden (es gibt ein paar Ausnahmen).

Bei einer Befristung mit Sachgrund kann der Vertrag grundsätzlich beliebig lang und oft verängert werden, solange der Sachgrund anhält (z. B. Krankheitsvertretung, Mutterschafts- oder Elternzeitvertretung etc.); aber meist geschieht das durch eine Formulierung wie "bis zur Rückkehr des Stelleninhabers" etc.

Du hast demnächst ein Gespräch - da wird man Dir ja mitteilen, ob Du unbefristet übernommen wirst oder ggf. der Vertrag nochmals um eine gewisse Zeit (max. 1 Jahr) befristet verlängert wird.

Du solltest auch eine weitere Befristung annehmen, wenn es Dir dort gefällt; wenn die 2 Jahre um sind, entscheidet sich dann, ob Du dann unbefristet weiterbeschäftigt wirst (zumindest besteht ja grundsätzlich die Möglichkeit).

Es ist auch zu beachten, daß das Arbeitslosengeld für 3 Monate gesperrt wird, wenn man eine angebotene Befristungsverlängerung ohne wichtigen Sachgrund ablehnt.

Nein, sofern dir keiner etwas anderes mitteilt bist du automatisch unbefristet beschäftigt.

Der Vertrag läuft Ende des Monats aus. Ich habe nächste Woche ein Gespräch & weiß ehrlich gesagt nicht, ob ich einen Befristeten Vertrag unterschreiben soll

@xBreathinq

Sprich es an, vielleicht bekommst du ja auch einen unbefristeten

@verreisterNutzer

Das sowieso, ich frage mich nur ob ich jetzt ein recht auf einen unbefristeten AV habe

Nunja, das kommt darauf an, ob Dir die Stelle gefällt und wie wichtig sie für Dich ist. Denn eigentlich bedeutet der Satz, daß Du fest übernommen wirst, allerdings wäre dann das nächste Gespräch normal überflüssig. Aber es könnte ja sein, daß Du da einen Festanstellungsvertrag unterschreiben solltst.

@Alicia54

Hab ich grad auch drüber nachgedacht...beliebig oft geht das ja nicht befristet, außer mit einer Pause dazwischen.

@Alicia54

Oder sie bieten ihm einen weiteren Ein-Jahresvertrag an, um die maximale Zeit der (sachgrundlosen) Befristung auszuschöpfen.

Die Entscheidung, einen der beiden Vertragsformen zu akzeptieren, können wir dem Fragesteller nicht abnehmen. Aber wenn er etwas Besseres hat, kann er auch beides ablehnen.

@verreisterNutzer

Genau das meinte ich mit “...ob Dir die Stelle gefällt und wie wichtig sie für Dich ist“.... Also mir wäre es lieber noch eine Verlängerung zu unterschreiben, wenn sonst alles ok ist, als eine neue Stelle zu suchen.

Dieser Satz bedeutet de facto, dass Du ein Jahr Probezeit hattest. Wirs das Arbeitsverhältnis jetzt nicht beendet, Glückwunsch!

Auch "de facto" hat das mit einer Probezeit rein gar nichts zu tun!

@Familiengerd

Doch, im übertragenen Sinne schon!

Durch die vom Gesetzgeber (unserer tollen Regierung) für zulässig erklärten Zeitarbeitsverträge ist im Grunde eine zweijährige Probezeit entstanden - in der die Mitarbeiter überhaupt keine Planungssicherheit haben.

Beispiel: Eine im Aufbau befindliche junge Familie, in der beide Partner einen befristeten Vertrag haben, gehen zur Bank und beantragen einen Kredit - die Bankangestellten lachen sich tot!

Insofern hat @Mcshrek vollkommen recht!

@verreisterNutzer

Die von Dir beschriebene Problematik bei befristeten Arbeitsverhältnissen - als prekär - ist ja richtig!

Es ist auch richtig, dass man eine Sicherheit auch während einer vereinbarten Probezeit und überhaupt während der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses nicht hat.

Trotzdem hat das mit der Probezeit - deren einziges Merkmal die Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist ist - objektiv überhaupt nichts zu tun: Deine Äußerung ist eine rein subjektive Betrachtung!

Im Übrigen könntest Du Deine Betrachtung auch auf alle Arbeitsverhältnisse in Kleinbetrieben (ohne Anwendung des Kundigungsschutzgesetzes) ausdehnen, weil hier auch keine Sicherheit davor besteht, jederzeit unerwartet gekündigt zu werden.

"Insofern hat @Mcshrek vollkommen recht!" - selbstverständlich nicht!

@Familiengerd

Das sehe ich nach wie vor anders - trotz Deiner obigen Einlassungen!

@McShrek hat meines Erachtens insofern recht, als dass Zeitarbeitsverträge de facto verlängerte Probezeiten darstellen.

Daran ändern auch Deine persönlichen Ansichten nichts, @Familiengerd!

Anm.: Dies sollte jetzt reichen - ansonsonsten wird das ein "Hin und Her" zwischen uns beiden!

@verreisterNutzer

Ich habe - anders als Du mit Deiner Wertung von Befristungen als "de-facto-Probezeit" - keine persönliche Ansicht geäußert, sondern die rechtliche Situation beschrieben.