Wie Kündigungskonditionen formulieren und wer ist zeichnungsberechtigt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist eine sehr unglückliche Formulierung und lässt Raum zu Interpretationen. Kündigungsfrist ist nicht gleichbedeutend mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

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Alle zeitlich bedingten Formulierungen: " bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses".

Urlaub:

Herr ... wird vom .... bis ... zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, unter Anrechnung sämtlicher Urlaubs und Freizeitansprüche, von der Arbeit freigestellt.

Die Zielvereinbarung vom ..... ist unwirksam.

Diese Vereinbarung ist verbindlich und unwiderruflich.

Welche Position hast Du inne, dass Du glaubst solche Forderungen stellen zu können und dass jemand Dir eine solche Vereinbarung unterzeichnet?

Schlicht und ergreifend: wenn Du kündigst , hast Du gar nichts zu fordern.

Würdest Du mir als AN so gegegenübertreten würde ich mich wohl gelassen zurücklehnen und schallend anfangen zu lachen.

Wie kommst Du darauf ?

Die Entscheidung ob der Arbeitgeber diese Vereinbarung unterschreibt, liegt allein beim Arbeitgeber. Es kann durchaus Gründe dafür geben; auch Gründe ggf. seitens des Arbeitgebers eigene Punkte hinzuzufügen.

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Bevor man schallend lacht sollte man vielleicht den Arbeitsvertrag kennen.

@KHSchindelar

Ich sehe das ganz pragmatisch: das was arbeitsvetraglich geregelt ist, hat dann auch während der Kündigungsfrist Bestand und muss nicht noch einmal vereinbart / unterzeichnet werden.

Alleine der AG wägt ab ob er Dich bei vollem Lohnausgleich freisstellt oder nicht.

Auch warum sollte der AG diese Zielvereinbarung ersatzlos für Null und nichtig erklären.

Noch einmal - wenn Du kündigst, kannst Du keine Forderungen stellen.

@wilees

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, dennoch kann es Gründe geben die ...

Ein Beschäftigungsverhältnis lebt ...

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Zur gestellten Frage gab es von mir Anmerkungen, neutral, sachlich und ohne Vorwegnahme jeglicher Möglichkeiten.

Was das Leben lehrt: Es gibt nichts was es nicht gibt.

@KHSchindelar

Ich kann deine vermeindlichen Gründe nicht nachvollziehen.

  • Wozu braucht ein gescheiterter Außendienstmitarbeiter wohl noch den Firmenwagen?
  • Wozu die überflüssige Vereinbarung der Gewährung bereits genehmigten Urlaubs?
  • Warum sollte der AG die Zielvereinbarung mit seinem Angestellten für unwirksam erklären, wenn er sich im Zeugnis darauf berufen wollte, um Schadensersatzanspruche künftiger AG zu verhindern?
  • Warum solte er ihn bezahlt freistellen, wenn er er ihn im Innendienst beschäftigen kann?
@imager761

Da dies nicht meine Entscheidung ist, muss ich auch nicht orakeln.

Bei einer Freistellung allerdings, würde ich als Arbeitgeber grundsätzlich Urlaubsansprüche einbeziehen um eine nachträgliche Forderung auszuschließen.

Warum sollte dein AG diese Vereinbarung unterschreiben? Und was berechtigt dich in deiner Position bloß zu derart forderndem Auftreten?

Du hast deine Zielvereinbarungen nicht eingehalten und man trennt sich von dir unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Den Firmenwagen wird dein Nachfolger benötigen, der vmtl. vorher eingestellt wird, um deinen Job besser zu machen.

Du jedenfalls nicht, egal, ob du freigestellt wirst oder andere, auch nicht deiner Qualifikation entsprechende Aufgaben innerhalb der Firma wahrnehmen sollst.

Lediglich deine bereits genehmigter Urlaub kann trotz deiner Kündigung nicht widerrufen werden, sofern, wie hier, der Urlaub innerhalb der Kündigungsfrist gewährt werden kann. Das muss man nicht ausdrücklich bestätigen.

Mein Rat: Statt hier großspurig aufzutreten, solltest du lieber ein Zwischenzugnis verlangen und die Zeit mit konzentrierter Jobsuche verbringen. Derzeit noch wohlwollend formuliert, müsste sein Inhalt i. W. dem Arbeitszeugnis mit Beendigung entsprechen. Es sei denn, du versagst in den verbleibenden drei Monaten selbst als Pförtner, Innendienstler oder Mitarbeiter der Poststelle.

Damit erreichst du deutlich mehr als mit dem geplant nassforschem Auftritt, der bestenfalls ein müdes Lächeln erntet :-O

G imager761

Wenn der Vertriebsleiter das unterschreibt, kann dir das doch egal sein, ob er dazu berechtigt ist. Damit bist du aus dem Schneider.

Euer gemeinsamer Arbeitgeber könnte ihn dann evtl. schadensersatzpflichtig machen. Eine Straftat liegt da nicht vor.

Wenn der Vertriebsleiter das unterschreibt, kann dir das doch egal sein, ob er dazu berechtigt ist. Damit bist du aus dem Schneider.

Das ist falsch.

Wenn der Vertriebsleiter nicht berechtigt ist, solche Vereinbarungen zu schließen, kann sich der Fragesteller nicht auf diese Vereinbarung berufen.

Sie ist dann nicht wirksam.

@Familiengerd

Und genau darum geht es mir ja, mich auf diese Vereinbarung berufen zu können. Wie sollte man hier vorgehen um eine gültige Unterschrift zu bekommen und wie findet man heraus ob der Vertriebsleiter zeichnungsberechtigt ist - weiß das ein Betriebsrat?

@Reptil201

Entweder erkundigt Du Dich beim Betriebsrat oder sprichst den Vertriebsleiter direkt an, ob er berechtigt ist, solche Vereinbarungen zu treffen, die den Arbeitgeber binden.