Vermisstenanzeige bei einer volljährigen person!?

15 Antworten

Die Polizei leitet eine Vermissten-Fahndung ein, wenn

• eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat,
• ihr derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist und
• eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann.
(z.B. Opfer einer Straftat, Unfall, Hilflosigkeit, Selbst- tötungsabsicht)


Genaues findest Du auf dieser Erläuterung vom BKA (Bundeskriminalamt)
http://www.bka.de/profil/faq/faq-vermisste.pdf

Auf jeden Fall mal zur Polizei gehen. Die helfen Dir sehr gerne weiter und geben Dir auch sinnvolle Tipps. Ich habe einmal meinem Mann gesucht. Der war in seiner Firma. - Telefonisch aber nicht zu erreichen. (Grosse Firma, er allein drin...geht nicht ans Telefon) Wir hatten vorher Streit - ich schlechtes Gewissen. Ich habe Polizei nach 3 Stunden informiert. Die fuhren für mich sogar an der Firma vorbei... sie fanden ihn, er lächelte sogar darüber - für die Polizisten war es eine nette "Abwechslung".. Kleiner Trost - trau Dich, Polizisten sind auch nur Menschen.. nachher, wenn etwas passiert ist, machst Du Dir selber die schlimmsten Vorwürfe.Viel Glück,Carmen0815

Erwachsene Menschen gelten nur dann als vermisst, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie Opfer einer Straftat geworden sind oder die Vermutung besteht, dass sie sich in einer hilflosen Lage befinden. Diese Hilflosigkeit kann alters-, psychisch- oder andersartig bedingt sein. Darunter fällt außerdem auch der Verdacht einer Selbsttötungsabsicht oder ein angenommener Unfall.

Bevor eine Vermisstenanzeige erstattet wird ist jedoch zu bedenken, dass jeder erwachsene Mensch das Recht hat, seinen bisherigen Lebenskreis, auch ohne Angabe von Gründen - gegenüber dem Ehe- bzw. Lebensabschnittspartner, den Eltern, den Kindern oder dem Arbeitgeber, zu verlassen.

Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch nicht auf eine Vermisstenanzeige oder ein Gespräch mit der Polizei verzichten. Die Vermisstenanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.

Eine Vermisstenanzeige entbindet den Anzeigenerstatter nicht von seiner Pflicht, eigene Nachforschungen im Verwandtschafts-, Bekanntschafts- und Freundeskreis, über den Verbleib der vermissten Person, anzustellen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Rückkehr oder das Auffinden einer vermissten Person unverzüglich der Polizei mitgeteilt wird, damit die polizeilichen Fahndungsmaßnahmen eingestellt werden können.

(Quelle: Polizei-NRW.de)

Also wenn die betreffende Person normal zuverlässig ist und es äußerst ungewöhnlich ist, dass der Junge mehrere Tage verschwindet, dann bestimmt nach 48 Stunden. Ganz wichtig: die Polizei wird fragen, ob Sachen mitgenommen wurden (Ausweis, Geld, Kleidung für längeer Zeit) und ob Bekannte/FReunde bereits alle gefragt worden sind, ob er sich gemdlet hat.

nach 5 tagen sollte man schon zur polizei gehen, solang alle möglichkeiten zur suche des kindes in erwägung gezgen worden sind. Sprecht das auf der nächsten wache durch und auch welche schritte eingeleitet werden können. Ich drück dir/euch die daumen das nichts schlimmes passiert ist.