Versicherung abschließen ohne zustimmung der Versicherten Person

4 Antworten

Warum nicht? Die versicherte Person wird von dem gesamten Vorgang nicht tangiert.

Nur die versicherte Person kann die Richtigkeit der Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, und die Ärzte von der Schweigepflicht befreien.

Ein solcher Vertrag wäre schwebend unwirksam. Selbst wenn er bei der Policierung "durchrutschen" würde, käme im Todesfall die Leistung nie zur Auszahlung.

Die versicherte Person muss ja mit Unterschrift, den geschilderten Gesundheitszustand bestätigen und auch die Ärzte von der Schweigepflicht befreien. Das kann ein Dritter überhaupt micht.

Meine Eltern haben ohne mein wissen eine Lebensversicherung abgeschlossen und das Geld möchten sie selbstverständlich auch behalten, was mich sauer stimmt. Werde benutzt und andere kassieren? Da kann man doch seinen eigenen Namen als Versicherte Person einsetzen und nicht andere Personen, wenn man es selbst ausgezahlt haben möchte? Ich finde das ein frechheit.. absolutes ausnutzen! Gibt es da keine Gesetzeslücke oder irgendwas? Danke übrigens für die Antwort!

@Angie2379

wobei die Beiträge für einen jungen Menschen günstiger sind als für einen älteren.

Das Ganze ergäbe doch nur einen Sinn wenn der Vertrag auf 12 oder 15 Jahre laufen würde.

@Angie2379

Die Antwort ist nur leider falsch.

Es macht durchaus Sinn, als Versicherungsnehmer eine andere Person zu versichern oder als bezugsberechtigt zu bestimmen: In dem Fall fällt die Versicherungsleistung nämlich nicht in den Nachlass des VN, sondern kann von der Bezugbserechtigen direkt beansprucht werden; etwa zur Absicherung des Lebensstandards als Witwe oder Waise.

Was macht dich denn bloß so sauer? Wieso beanspruchst du überhaupt etwas, was du nicht bezahlst?

Niemand nutzt dich aus oder sehnt deinen Tod zum Kassemachen herbei: Entweder zahlt dir der Versicherungsnehmer die Summe lebzeitig aus oder er beansprucht sie kraft Bezugsrecht eben selbst - und sei es, um deine Beerdigung zu finanzieren.

Genausogut könnte er einen zu deinem Gunsten mal abgeschlossen Sparplan oder Ausbildungsfond einbehalten und dessen Verwendung selbst bestimmen :-O

In beiden Fällen ist das eben nicht dein Geld, nur weil dein Name drinsteht (von sog. "Verträgen zugunsten Dritter" mal abgesehen) :-)

G imager761

Ja.

Bei Lebensversicherungen unterscheidet man den Versicherungsnehmer, die versicherte Person und den Bezugsberechtigten.

Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Vertrag mit der Versicherung abschließt.

Die versicherte Person oder das versicherte Leben ist derjenige, bei dessen Tod die Versicherungsleistung anfällt: das kannst du sein. Oder eine andere Person, der sog. Bezugsberechtigte, also auch der Versicherungsnehmer selbst oder seine Frau.

Was spricht also dagegen, daß deine Eltern (Versicherungsnehmer) dein Leben absichern (versicherte Person) oder Kapital bilden, daß dir im Erlebensfall (Rentenalter, Vertragslaufzeit) zukommt?

Was, für den Fall deines Unfalltodes, Versicherungsleistungen dann Ihnen selbst oder dem Ehegatten statt deinen Erben zufällt, da sie auch jahrelang die Beiträge entrichtet bzw. dafür verzichtet haben?

G imager761

Nein, also so ist das ja ebend nicht!! MEINE ELTERN HABEN DIESE VERSICHERUNG FÜR MICH ABGESCHLOSSEN UND MÖCHTEN IN JEDEM FALLE DAS GELD AUSGEZAHLT HABEN!!! DIE VERSICHERUNG WURDE NICHT ABGESCHLOSSEN UM MIR ETWAS GUTES ZU TUN SONDERN SICH SELBST ETWAS GUTES ZU TUN!!! DAS FINDE ICH NICHT FAIR.. DANN SOLL MAN GEFÄLLIGST AUCH SEINEN EIGENEN NAMEN BENUTZEN UND NICHT NAMEN VON ANDEREN!!!

@Angie2379

Entweder klemmt deine Tastatur plötzlich oder du schreist hier völlig unnötig rum.

Ich verstehe dein Empörung immer noch nicht und darf dich (ruhig und sachlich) darauf hinweisen, dass der Versicherungsvertrag deiner Eltern weder deiner Zustimmung noch Mitwirkung bedurfte.

Der Versicherungsnehmer als Vertragsherr kann in seinem Namen für einen anderen einen Versicherungsvertrag abschließen. Die Versicherte Person ist dabei diejenige Person, auf deren Personalrisiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt, vgl. h. § 150 (3) Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

G imager761

@imager761

Das ist so aber nur für Gruppenverträge möglich, bei denen KEINE Gesundheitsfragen erhoben werden. Ein Arbeitgeber z.B. der eine Direktversicherung für seinen Mitarbeiter abschließt kann gar keine Auskünfte über dessen Gesundheitszustand abgeben. Auf keinen Fall kann er einen Arzt von der Schweigepflicht befreien.

Der Beitragszahler könnte noch wiederum eine ganz andere Person sein.

Gestaltungsberechtigt ist dagegen ALLEINE der Versicherungsnehmer.

Ist die Versicherung denn zeitlich befristet? Normalerweise überlebt ein Kind ja seine Eltern. Außerdem müssen immer Gesundheitsfragen beantwortet werden. Aus welchem Grund haben deine Eltern das getan? So eine gute Rendite bieten LV's ja heute auch nicht mehr.

Um was für eine Summe geht es denn?

Wollen deine Eltern dir vielleicht Böses? :-)

Böses? naja meine eltern lieben einfach GELD und bereichern sich schon immer an anderen.. deshalb würde ich der sache gern einen riegel vorschieben und eventuell selbst an das geld kommen...

@Angie2379

deshalb ja meine Frage: auf wieviel Jahre läuft die Versicherung?

Und wieso sollen deine Eltern Beiträge für dich zahlen und du profitierst davon?

@Angie2379

Gestaltungsberechtigt für diesen Vertrag ist ausschließlich der Versicherungsnehmer.

Wenn die versicherte Person hier aber gar nicht gefragt wurde, kann deren Unterschrift ja nur gefälscht sein. Also ist der Vertrag schwebend unwirksam.

@guterwolf

die versicherung ist beitragsfrei.. die läuft bis 2044 und bis dahin wird GARNICHTS eingezahlt!!!! Das war ein vesicherung für azubis, nämlich für mich damals und meine eltern profitieren von MIR !!!!

@Angie2379

übrigens war ich zu bvertragsabschluss schon volljährig.. es ist ja eindeutig das meine eltern diese versicherung abgeschlossen haben, mich dafür benutzt haben und selber aber davon profitieren wollen..

Denkbar wäre, dass der Vertrag noch in 2005 geschlossen wurde, wegen der Steuerbefreiung. Trotzdem ist die Unterschrift der versicherten Person erforderlich.

@DerHans

Trotzdem ist die Unterschrift der versicherten Person erforderlich.

Nein, s. § 150 (3) VVG :-O

@DerHans

der vertrag wurde 1997 abgeschlossen..

@Angie2379

ich weiß ja nicht wie alt deine Eltern in 2044 sind und wenn sie jetzt beitragsfrei gestellt ist und erst in 97 abgeschlossen kann ja nicht soooo viel dabei rum kommen.

Vielleicht überlegst du mal was du deine Eltern bis zur Beginn deiner Ausbildung gekostet hast und schließlich hast du die Beiträge ja nicht gezahlt, sondern deine Eltern - also können sie dann auch profitieren.

@guterwolf

Äh, die Ausbildung müssen die Eltern ja auch bezahlen! Sie sind unterhaltspflichtig und das ist nichts, wofür man als Kind en schlechtes Gewissen gemacht bekommen sollte oder was nachher aufgerechnet werden sollte....