Feierabend nach 23 Uhr, Fahrkostenerstattung möglich (keine direkte Verbindung zur Heinfahrt mehr vorhanden)?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat nichts damit zu tun, ob die Person weiblich ist. Solange ein Weg, auch ein Umweg existiert, wird das Taxi nicht von der Firma bezahlt, es sei denn, dass diese Firma das freiwillig macht. Zudem muss die Arbeitszeit kurzfristig auf Anforderung verlängert worden sein und es darf kein reguläres Arbeitszeitende sein. dazu gibt es zusätzlich noch keine genauen Fstlegungen sondern es geht allein darum, dass es allein der Arbeitgeber zu verantworten hat, dass der Arbeitnehmer auf anderem Weg nicht mehr seine gesetzlich zugeicherten Ruhezeiten einhalten kann oder sein Heimweg mit den ansonsten benutzten öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar geworden ist.

http://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article12206725/Wann-der-Arbeitgeber-das-Taxi-nach-Hause-zahlen-muss.html

Fazit: Die Schichtarbeit ist keine Begründung für ein vom Arbeitgeber bezahltes Taxi und der Arbeitnehmer muss eben Tickets benutzen, die er gebrauchen kann. Der Umweg ist in dem Fall kein Umweg und muss auch für die Versicherung als kürzester Heimweg gelten.

Danke! Dies hilft mir weiter!

@KleineLoewin321

Wollen wir es hoffen. Wieso gestern deine Frage dazu gelöscht wurde, weiß ich nicht, aber ich vermute, dass jemand dachte, dass es eine Scherzfrage wäre. Ich wünsche dir alles Gute bei der Lösung dieses Problems.

Wo hörst du solche Geschichten?

So was gibt es nicht

Zum einen stand dies mal vor einem Jahr im Intranet, habe ich selbst vor 1 Jahr dort gelesen. zum anderen gab es Kollegen, die darüber berichteten, dass es dies gibt. Jedoch nicht mehr wieder findbar, scheinbar gelöscht. Auch von anderen Bereichen wie den öffentlich-rechtlichen habe ich von diesen Regelungen gehört.

Die rechtliche Lage kenne ich nicht, aber ich denke nicht, dass die Firma dir das Taxi bezahlt. Wie und womit ich zur Arbeit hin- und zurück komme ist doch meiner Firma egal. Hauptsache ich bin da. Hab ich damit ein Problem, dann warten genug andere, die sich über meinen Job freuen.

Es ging ja darum, dass ich nun seit knapp 1,5 Jahren dort arbeite und bislang keine Spätschichten machen musste. Ab jetzt soll ich diese aber ab und an leisten. Ich wohne in der Nähe der Arbeit und richte meinen Wohnort nach meinem Arbeitgeber, nun gibt es ab und zu andere Arbeitszeiten, zu denen es keine direkte öffentliche Verbindung mehr gibt. Dadurch erhöhen sich auch die Fahrtkosten von preisstufe 1 auf 3.

@KleineLoewin321

Falls diese Möglichkeit so im Arbeitsvertrag benannt wurde, sieht es schlecht aus. Aber es sollte nie schaden, den Arbeitgeber um eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bezüglich der Bezahlung der zusätzlichen Fahrtkosten zu bitten. Falls er kein Schwein ist, versteht er diese Bitte, aber er muss selber wissen, inwieweit er ihr nachkommen kann.