Vermieter will Küche ausmessen zu bestellung von Möbel von/für den Nachmietern.

5 Antworten

"Wenn Sie mir bitte mitteilen, welcher Termin für Sie okay wäre. "

Ich sehe darin sogar das Zauberwort. Also wenn mich jemand um was bittet, sehe ich das nicht als unhöflich. Vielleicht ist die Formulierung "Wenn Sie mir ..." nicht ganz so glücklich. Bitte erwarten Sie aber nicht, dass sich der Vermieter vor Ihnen auf die Knie wirft.

Er hat sich ansonsten vollkommen richtig verhalten. Einen Besichtigungstermin vor dem Auszug, in dem Fall hauptsächlich wegen der Küche, kann der Vermieter nicht nur verlangen, er ist sogar für beide Seiten sehr vorteilhaft.

Er schlägt Ihnen mehrere Termine vor, was die Absprache erleichtert. Wenn Sie jetzt nur aufgrund der Tatsache, dass Sie das Gefühl haben, Sie müßten nach seiner Pfeife tanzen, ihm den Zugang verwehren oder keinen seiner Termine akzeptieren wollen, machen Sie sich am Ende nur viel mehr Probleme. In dem Fall geht es nicht darum, wer wem mehr zu sagen hat, sondern Sie sind Vertragspartner und gerade am Ende dieser Partnerschaft, sollten Sie sich auch partnerschaftlich verhalten.

Wie ich mich als Vermieter verhalten würde, wenn ich merke, da will jemand seine bescheidene Macht ausüben und mich nur ärgern, wo er kann?

  1. Auf pünktlichstee Übergabe bestehen. Samstag (=Werktag) 1. März 8.00 Uhr. Nicht früher und nicht später.
  2. Peinlich genau auf jede Kleinigkeit achten. Was irgendwie als vom Mieter verursachten Mangel erkennbar ist wird notiert.
  3. Bei der Kautionsrückzahlung alles abziehen, was aufgrund 2. der Mieter zu verantworten und nicht selbst behoben hat.
  4. Die Rückzahlung des letzten Teilbetrags der Kaution so weit wie möglich hinaus ziehen.

Damit will ich nur aufzeigen, dass es besser ist, beim Ausziehen aus einer Wohnung mit dem Vermieter möglichst kooperativ zu sein. So könnte man beispielsweise den Besuch des Vermieters dazu nutzen, um mit ihm eine erste Begehung der Wohnung durch zu führen, wo festgestellt wird, was laut Mietvertrag und entsprechend des Zustands im Bereich Schönheitsreparaturen erforderlich ist und welche Mängel seitens des Mieters beseitigt werden müßten. Das kann dann die Wohnungsübergabe erheblich erleichtern, der Vermieter ist eher zu kulantem "Auge zudrücken" bereit und die Kautionsrückzahlung wird auch nicht unnötig behindert.

so isses!

Hier scheint sich eine feindliche Ansammlung der Verweigerungsgrund zu sein. Als Mieter haben sie eine Duldungspflicht dann wenn Mietinteressenten nach Terminabsprache die Wohnung besichtigen möchten. Wenn der VM wie hier die Küche ausmessen will muss der Mieter die Wohnung nicht öffnen. Es ist aber in der Regel üblich das der Mieter das duldet. Bedenken Sie das der Vermieter bei ihrem baldigen Auszug auch entsprechend sich verhalten kann. Es ist ein geben und ein nehmen, darüber sollten Sie in Ruhe mal nachdenken.

Sehr guter Kommentar. DH, DH, DH! Einem verärgerten Mieter eine Wohnung zurück zu geben, kann zu erheblich mehr Schwierigkeiten führen, als man sich im Rahmen eines Umzugs wünscht.

  1. Ja, du musst ihn reinlassen. Wo ist denn das Problem? Er will doch nur die Küche ausmessen.

  2. Du musst seinen Termin nicht akzeptieren, kannst ihm aber selbst einen vorschlagen. Jedoch solltest du dich mit deinem Vermieter schon einigen. Wenn der nämlich die Wohnung nicht wie mit den Nachmietern vertraglich vereinbart übergeben kann, weil du ihn torpedierst, machst du dich schadenersatzpflichtig.

"Wenn Sie mir bitte mitteilen, welcher Termin für Sie okay wäre. "

Womit hast du denn ein Problem? Und wieso ist das eine Frechheit? Zumindest hat er dir doch damit schon ein terminliches Mitspracherecht eingeräumt. Man kann da natürlich auch war reininterpretieren, was einem in den Kram passt und sich auch selbst das Leben schwer machen! Ich kann da keine Frechheit erkennen.

Ich kann da keine Frechheit erkennen

Ich auch nicht....

... und da ist sogar das "Zauberwort" drin.

Hallo habe meine Wohnung zum Ende Februar gekündigt nun will mein Vermieter am 1 Feb. in in die Wohnung um die maße zu nehmen muß ich ihn rein lassen ?

Ja, Du hast eine Duldungspflicht.

Wir haben einige Probleme mit unserm Vermieter wegen angeblicher mängel., muß ich ihn zu den von IHM vorgeschlagenen Terminen in die Wohnung lassen? kann er mir einfach Termine sagen oder habe ich da mitsprache recht?

Er kann nicht einfach Termine bestimmen und muss sie mit Dir abklären.

vor allem finde ich das Ende der E-Mail eine frechheit "Wenn Sie mir bitte mitteilen, welcher Termin für Sie okay wäre. " das ist für mich so nach dem Motto ich muß nach seiner Pfeife Tanzen

Eine Frechheit finde ich das jetzt nicht, er schlägt halt Termine vor, wenn Du nicht kannst oder willst, schreibst Du eine mail mit einem Gegenvorschlag für einen Termin.

MfG

Johnny

Der Vermieter hat bei berechtigtem Interesse das Recht Zutritt zur Wohnung zu verlangen.

Ausmessen der Räume wegen Um-/Einbauten ist ein berechtigtes Interesse.

"Wenn Sie mir bitte mitteilen, welcher Termin für Sie okay wäre. "

Was bitte ist daran eine Frechheit?

Er schlägt Dir in höflichem Ton mehrere Termine vor.

Passen alle nicht in Deinen Zeitplan teile ihm einen anderen mit.