Vermieter stellt Nachmieter, Nachmieter springt jedoch ab. Wer zahlt Miete?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man muss unterscheiden, ob du derjenige warst, der den NAchmieter gefunden hat oder der Vermieter. In deinem Fall war es der Vermieter, also trägst du keine Verantwortung. Problematisch kann es dadurch werden, wenn sämtliche Absprachen mündlich getroffen wurden. Ich würde zunächst in die neue Wohnung ziehen, deine Position dem Vermieter schriftlich darlegen (am besten per Einschreiben) und erst mal gar nichts zahlen. Du bist nicht verpflichtet, dich anwaltlich vertreten zu lassen. Sollte der Vermieter klagen und du einigermaßen selbstbewusst und verständlich deinen Standpunkt darlegen können, kannst du auch alleine zur evtl. Gerichtsverhandlung erscheinen.

Diese "hilfreiche" Antwort geht aber so was von nach hinten los.

@anitari

stimmt, aber total geht das nach hinten los!!!!

@anitari

Auf keinen Fall sollten Sie die Mietzahlungen enfach einstellen. Warum Sie diese Antwort ausgezeichnet haben ist klar, Sie gefällt Ihnen am Besten. Dennoch wird die Befolgung dieses Rates Ihnen jede Menge unnötiger Kosten einbringen. MfG

Diese Antwort ist falsch, selbst mündlich muss der Vermieter ausdrücklich sagen, dass der Mieter aus dem Mietvertrag entlassen ist, ansonsten ist der Mietvertrag nicht beendet. Man muss als Mieter davon ausgehen, dass die Ankündigung, dass ein Nachmieter vorhanden ist, noch immer unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Mietvertrags steht, bevor man daraus entlassen wird. So wie der Abschluss eines Vertrags zwei übereinstimmende Willenserklrungen benötigt, tut es die Auflösung auch, und diese sind hier NICHT vorhanden...

In einem derartigen Fall zu raten, auch noch allein zur Verhandlung zu gehen, ist mehr als gefährlich, aber selbst mit Anwalt hätte man praktisch schon verloren...

@XtraDry

Wie oftmals - da wird die Antwort ausgezeichnet, die einem am besten zur Nase steht, dabei geht es eigentlich um die hilfreichste Antwort. Bei Befolgung der ausgezeichneten Antwort wirst du fürchterlich auf die Nase fallen !!

Wenn dein Vermieter dich nicht ausdrücklich vorfristig aus dem Mietvertrag bzw. der Kündigungsfrist herausgelassen hat, dann musst du zahlen. Du hast keinen Anspruch, dass ein von dir gebrachter Nachmieter genommen wird und der Vermieter ist nicht verpflichtet, dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen. Ob und wann die Wohnung neu vermietet wird, kann/muss dir egal sein.

Erkenne es doch an, dass der Vermieter bemüht war, zeitnah einen Nachmieter zu suchen. Dass es nicht geklappt hat, solltest ud ihm jetzt nicht nachteilg auslegen.

Muss ich die Miete wirklich komplett bis Ablauf der 3 Monatsfrist zahlen

Ja, da der Vertrag nicht aufgelöst wurde, musst Du den Vertrag auch erfüllen...

Du hast nur eine Chance: such selbst einen Nachmieter! Wenn du nix schriftliches wegen der verkuerzten Kuendigungsfrist bekommen hast, musst du wohl zahlen. Dein Vermieter kann ja auch nix dafuer, wenn der Neue abspringt.

Ich würde dir raten dich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen. Ich schätze, da der Vermieter dir sagt, dass du einen Nachmieter hast ab Dezember ist es nicht deine Schuld, dass der Nachmieter abgesprungen ist.

Vielleicht schaffst du es ja auch noch schnell einen neuen Mieter zu finden. Aber auf jedenfall würde ich den Mieterschutzbund befragen.