Nachmieter suchen, Abschlag für Möbel - wie muss ich vorgehen?

4 Antworten

Abschlagzahlungen sind laut Mietgesetz inzwischen unzulässig

allerdings ist eine  Ablöse erlaubt, da sollte aber immer der Vermieter mit einbezogen werden..

der Nachmieter kann immer auch im Nachhinein die z. Bsp. Einbauküche oder andere Gegenstände schätzen (Zeitwert ) lassen und dementsprechend den evtl. überteuerten Betrag vom Dir zurück verlangen..oder braucht den nicht zu zahlen

Gerhart  09.10.2015, 12:37

"Abschlagzahlungen sind laut Mietgesetz inzwischen unzulässig"

Bitte benennen die Quelle dieses Kommentars. Nach meiner Kenntnis regeln die Mietgesetze nicht die Verträge zwischen Vormieter und Nachmieter.

himako333  09.10.2015, 12:47
@Gerhart

Unter Abstandszahlung wird eine Geldleistung des Nachmieters an den Vormieter für das reine Räumen einer Wohnung verstanden.****** Allerdings sind solche Abstandsforderungen seit der Einführung des 4. Mietrechtsreformgesetzes rechtlich nicht mehr zulässig: Laut § 4a des Wohnraumvermittlungsgesetzes sind derartige Forderungen verboten.******** **Erlaubt ist hingegen das Verlangen einer Ablöse für übermäßige Renovierungsaufwendungen oder das Überlassen bestimmter Ausstattungsgegenstände.**** ****

mehr und aus ..http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html

dort auch das ...Laut Deutschem Mietrecht hat der Vormieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ablöse gegenüber dem Vermieter für Investitionen, die er in den vergangenen 20 Jahren getätigt hat.

Habe die Küche meines Vormieters übernommen als der Vermieter die Wohnugnsbeschtigung  bei dem auszug des Vormieters gemacht hat hat er mich gleichzeit zur Wohnungsabnahme eingeladen und ich habe ihm das Geld auf die Hand gegeben und konnte mich gleichzeitig davon überzeugen das alles da ist.

Ist sicherlich nicht immer so möglich aber man kann ja auch einen Vertrag aufsetzen um sicher zu gehen.

Hab ich vor einigen Jahren auch gemacht. Bin ausgezogen und hab alles neu gekauft, die alten Möbel waren aber noch ok und zum entsorgen zu schade. Einfach einen separaten Kaufvertrag über die Gegenstände aufsetzen, und vom potentiellen Nachmieter unterschreiben lassen. Wenn du es im Vorfeld machen willst, dann mit dem Hinweis dass der Kaufvertrag erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages gültig wird. Wenn du es nicht selbst aufsetzen kannst, gibt es im Internet sicher ein paar Vordrucke.

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Fragesteller
 09.10.2015, 03:28

Super! Danke!

Weist du ob das rechtens ist? Also wenn ich vorher den Nachmieter unterschreiben lasse, das der Kaufvertrag der Möbel Gültigkeit erlangt, sobald der Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben wurde? Oder muss der Vermieter bei mir auch nochmal etwas unterzeichnen o.ä? Eigentlich ja nicht.. würde ich meinen.

Habe nur Angst davor das er es unterschreibt, der Vertrag dann aber keine Gültigkeit hat (warum auch immer), er die Möbel nicht abnehmen muss, jedoch dann schon den Mietvertrag sicher hat. Das wäre das worst-case szenario, aber ich will auf Nummer sicher gehen. :)

GravityZero  09.10.2015, 03:40

Ob es ein wirklich 100% wasserdichter Vertrag war kann ich dir nicht sagen, wobei man im Zweifel sowas über einen Anwalt sicherlich anfechten könnten. Hab mir da keine großen Gedanken gemacht, der Nachmieter war mir sympathisch und diese Zusatz mit den Möbeln auch im späteren Übergabeprotokoll des Vermieters stand.

Dein zweiter Absatz erscheint nun leider etwas wirr.

Am besten geht ihr zusammen zum Vermieter. Wenn die beiden sich einig sind, soll er dir das Geld geben und er erhält den Mietvertrag.