Vermieter verwehrt Zutritt wegen Hund?

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Mir kommt dort sofort der §305c Abs. 1 BGB in den Kopf.

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
Papatastisch 
Fragesteller
 05.06.2022, 20:17

Ah okay an sowas hatte ich gedacht

Papatastisch 
Fragesteller
 05.06.2022, 20:18

Aber eigentlich ist dort ja nur von AGBs die Rede oder? Oder verstehe ich den Begriff falsch?

OnePerson19  05.06.2022, 20:21
@Papatastisch

Richtig es betrifft nur AGB. Ich nehme einfach mal an, dass für jeden Mieter der gleiche Vertrag genutzt wird, damit wäre der Inhalt des normale Vertrag dann Allgemeine Geschäftsbedingungen

Papatastisch 
Fragesteller
 05.06.2022, 20:24
@OnePerson19

Okay vielen Dank

Soweit ich das jetzt blicke, hätte er es machen dürfen. Selbst wenn es im kleingedruckten steht, heißt es nicht, dass es nicht dastand.

Ich bin kein Jurist, kann mir aber vorstellen dass der Vermieter mit dem Vertrag auf der sicheren Seite ist und euch auch vor der Tür hätte stehen lassen können.

Papatastisch 
Fragesteller
 05.06.2022, 20:14

War auch mein erster Gedanke, aber Beispiel in AGBs darf man ja auch nicht alles schreiben

MeinCtutW88  05.06.2022, 20:15
@Papatastisch

Soweit ich weiß sind Klauseln/Bedingungen, welche "überraschend" sind nicht wirksam. Ob die Beschreibung bezüglich der (nicht) geduldeten Hunde dann im Vertrag als nicht zu erwartend bewertet wird, müsste ein Gericht klären.

In einem sehr kleinteiligen, langen Vertrag wurde das wohl auch irgendwo erwähnt.

Ja, und das habt ihr gelesen, unterschrieben und akzeptiert.

In einem sehr kleinteiligen, langen Vertrag wurde das wohl auch irgendwo erwähnt.

Dann habt Ihr das eben nicht durchgelesen, denn bei Verträgen muss man auch das Kleingedruckte richtig lesen.

Es ist ja bei Euch jetzt anscheinend gut gegangen und vielleicht war es eine Lehre für Euch, für künftige Verträge ALLES zu lesen und wenn nötig, mehrmals.