Wie deklariere ich Mietausfall der Ferienwohnung durch Wasserschaden?

5 Antworten

Ist immer schwierig. Die Buchungen, wo Du schon die Mietverträge hattest, die Du aber stornieren mußtest, da ist es nocht einfach. Punkto kurzfristigen Buchungen streitest Du mit der Versicherung ohne Ende.

Erstmal JEDE Buchungsanfrage abspeichern. Wenn mehr als 10 Anfragen für einen Zeitraum, dann hast Du ganz gute Karten.

Aber so etwas ist nervenraubend ohne Ende- Erfahrungswert- ich bin in DER Saison mit einem Wasserschaden 5 Jahre gealtert.

Richte Dich drauf ein, daß Du NIE den gesamten Schaden (aus Ausfällen) wiederbekommst.

Am einfachsten wenn es bereits Interessenten/Gäste gab, welchen dann abgesagt werden musste. Du vermietest ja sicherlich mehrere Wochen/Monate im Voraus.

Ansonsten kannst du nachweisen, dass in den letzten Jahren in den gleichen Zeiträumen immer vermietet war und dann die entsprechende Miete ansetzen, die du immer verlangst. Wenns natürlich die Nebensaison war in der da in der Regel eh keiner ist, wirds auch schwer nachzuweisen, dass dir tatsächlich Mieteinnahmen entgangen sind.

Die Versicherung wird ganz sicher nicht für volle drei Monate den Ausfall zahlen.

Es sei denn du kannst Stornierungen vorlegen, die aus diesem Grund eingegangen sind.

Du wirst wohl deine Durchschnittsbelegung nachweisen müssen. das wäre dann die Grundlage für den Schadensersatz.

Du kannst den Mietausfall belegen, indem Du für die Zeit im vorigen und dem Jahr zuvor aufschlüsselst, was Du da an Miete erhalten hast.

Für solche Fälle sind übrigens gewerbliche Inhaltsversicherungen mit Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung geeignet, um eine Eigenschadenversicherung zu haben. Voraussetzung wäre allerdings die gewerbliche Vermietung der Ferienwohnung.

Hört sich interessant an. Was deckt diese Versicherung alles ab?

Das ist im Prinzip eine Hausratversicherung für Gewerbeobjekte.

Um so eine Versicherung abzuschließen, muß man nicht unbedingt eine gewerbliche Vermietung haben, ich selbst habe auch eine Inhaltsversicherung, Gebäudeversicherung und Betriebshaftpflicht- ohne!!! GEWERBLICH tätig zu sein. Alles bei einer! Versicherung, damit es keinen Zuständigkeitsstreit gibt.

Ich vermiete NICHT gewerblich,obwohl ich sogar Umsatzsteuer zahlen muß. Das Finanzamt wollte mich gerne gewerblich machen, aber die Rechtsprechung ist eindeutig auf meiner Seite. Akut macht das steuerlich keinen Unterschied, aber es würde einen machen, wenn ich das ganze mal aufgebe, vererbe.... und die ganze Chose verkauft würde.

Deshalb sollte man nicht leichtfertig das ganze gewerblich machen. Versicherungen bieten einem auch Versicherungen an, die nicht primär passen und ZAHLEN dann im Leistungsfall auch (noch wichtiger), aber nein, ich habe nicht ALLE Ausfälle wiederbekommen, aber immerhin den größten Teil (s.O) Streit um kurzfristige Buchungen .

„Gewerbliche“ Versicherung ist eher als tarifliche Abgrenzung zu den Privatversicherungen zu sehen. Ob die steuerliche Behandlung dann freiberuflich, gewerblich oder V&V ist, ist dabei egal - Hauptsache, die Wohnung wird überwiegend nicht selbst genutzt.