Vermieter droht mir...

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rein rechtlich gesehen musst du den vermieter 2x im jahr rein lassen,damit er nach wasauchimmer guckt.diese besuche müssen aber immer mit dir abgesprochen und vereinbahrt werden (also er darf nicht ohne anküngigung einfach rein.das wäre hausfriedensbruch und somit eine straftat und du köntest ihn anzeigen).die einzige ausnahme,wo er ohne deine erlaubnis in deine wohnung darf,ist,wenn irgendwo gefahr droht (rohrbruch,brand,...)ein recht auf den zweitschlüssel hat er NIEMALS.

lena5  04.12.2010, 06:30

mieterschutzbund hilft dir übrigens leider erst,wenn du mind 3 mon drin bist,bevor das "problem" auftritt.also spar dir das geld.es gibt aber beratungsgespräche bei verbraucherzentralen.erkundige dich mal,die termine sind knapp.oder du machst das wie ich und gehst sofort zu einem anwalt und lässt dich da fachkundig beraten.

Rossi1980 
Fragesteller
 04.12.2010, 06:39
@lena5

Ein Bekannter von mir ist Anwalt. Werde mich von dem mal beraten lassen.

bleriot  04.12.2010, 08:18

Wo bitte steht, dass ich einen Vermieter 2 x im Jahr in die Wohnung lassen muss? Dazu braucht er eine er eine Grund. Einfach nur gucken wollen geht nicht!

angy2001  04.12.2010, 09:16
@bleriot

Das stimme ich bleriot zu. Das ist mir gänzlich unbekannt.

Commodore64  04.12.2010, 09:33
@bleriot

Doch, das geht. Nur so kann der Vermieter feststellen ob der Mieter sich auch an den Mietvertrag und die Hausordnung hält. Der Mieter darf z.B. keine Wände einfach so ungefragt entfernen. Auch die Einrichtung die mit vermietet wurde (Einbauküche) darf ja nicht ohne Absprache umgebaut/zerstört/ausgetauscht werden.

Auch muss sich der Vermieter vergewissern können ob keine immer schlimmer werdende Schäden durch Ungeziefer, Hausschwamm und Schimmel entstehen.

Auch sollte man als Vermieter kontrollieren ob es keine "illegalen" Untermieter und/oder verbotene Haustiere gibt.

Damit der Vermieter nicht dauernd "auf der Matte stehen" kann, wird das vom Gesetzgeber auf 2x pro Jahr begrenzt.

anitari  04.12.2010, 09:53
@Commodore64

@Commodore64


Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:

* Begutachtung von Mängeln, die Sie gemeldet haben, bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen;
* Routinemäßige Überprüfung Ihrer Wohnung auf Mängel hin bzw. wegen von Ihnen vertraglich übernommener Schönheitsreparaturen (**Betretensrecht dazu allenfalls alle zwei Jahre**);
* Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung - z.B. bei Verdacht auf unberechtigter Veränderungen der Bausubstanz;
* Neuvermessung der Wohnung oder Vorbereitung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen (Erstellung von Kostenvoranschlägen und Bauplänen für eine Modernisierung, Beseitigung von Mängeln etc.);
* Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten nach erfolgter Kündigung;
* Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten, wenn ein Verkauf der Wohnung ansteht.
  1. Ohne Voranmeldung darf der Vermieter Ihre Wohnung ausnahmsweise dann betreten, wenn offensichtlich akute Gefahr für sein Eigentum besteht - z.B. bei Wasserrohrbruch oder Feuer.

Quelle http://www.internetratgeber-recht.de

angy2001  04.12.2010, 11:48
@Commodore64

@Commodore: Schreib doch bitte mal die Rechtquelle dazu hier rein. Danke.

Der VM hat natürlich kein Recht auf einen Schlüssel. Es ist völlig ausreichend, wenn der VM über die Freundin, die einen Schlüssel hat, bei wichtigem Grund in die Wohnung gelangen kann. Ihre Aussagen zu den Mängeln können hier nicht überprüft werden, deshalb kann an dieser Stelle auch nicht weiter geraten werden. Sie haben immer die Möglichkeit, auf eigene Kosten den Schließzylinder auszutauschen. Dem VM die Kosten dafür aufzubürden wird nicht funktionieren. Auch die Aussage mit den bereits 2 leer geräumten Wohnungen, kann nicht geprüft werden und fällt damit in die Schublade hören-sagen. Zumal der Hintergrund dafür nicht bekannt ist wie z.B das Vermieterpfandrecht. MfG

Danke für Eure Antworten. Suche mir auf jedenfall eine andere Wohnung, hoffe ich finde auch schnell was. Meinen Anwalt habe ich schon eine Email geschickt. Aber was mach ich, wenn mein Vermieter die Schlösser austauscht und ich nicht mehr rein komme? Polizei und Schlüsseldienst anrufen und die Rechnung dann an den Vermieter gehen lassen?

Meinereiner67  04.12.2010, 07:45

genau so, wenn du n gültigen Mietvertrag hast und du da gemeldet bist, rufste einfach die Polizei und die ruft dann den Schlüsseldienst.-

Hallo Rossi, so einfach kann man das nicht beantworten. Ich würde mich auf jedenfall an einen Anwalt für Mietrecht oder an den Mieterbund wenden. Grundlos kann der Vermieter nicht einfach in die Wohnung, und deine Sachen rausräumen und Schlösser auswechseln. Auch muss er grundsätzlich die Mietmängel beseitigen, aber ich kenne den genauen Sachverhalt nicht. Also wende dich am besten an die oben genannten Adressen.

Das klingt total heftig, ich glaube es wäre eine Straftat ohne jeden Rechtlichen Grund in deine Wohnung zu gehen, wenn du dem Mieter sagst das du dich um die Mängel kümmerst, hast du ja wohl nichts Falsch gemacht. Ich würde mit ihm erstmal in Ruhe Reden(falls das irgendwie möglich ist)

TheGrow  04.12.2010, 08:43

Du hast recht. Der Vermieter darf wie schon von den anderen angeführt nur nach vorheriger Absprache die Wohnung betreten. Betritt er die Wohnung jedoch ohne Absprache macht er sich wegen Hausfriedenbruches gemäß § 123 StGB strafbar