Rauswurf Recht in Ferienwohnung?

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Ferienwohnungen fallen unter das Mietrecht. Es kann tage- oder wochenweise vermietet werden. Sobald monatsweise vermietet wird, ist es  ganz normaler Mietvertrag. Die Ferienwohnungs-MV sind Zeitmietverträge und müssen nicht gekündigt werden. Wenn die Gäste die Mietzeit überschreiten, musst du der Fortsetzung des Mietverhältnisses spätestens nach 14 Tagen schriftlich und nachweisbar widersprechen > siehe §545 BGB. Widersprichst du nicht, so setzen die Mieter den Zeitmietvertrag unbefristet fort.

In der beschriebenen Situation wird wohl ein unbefristeter MV vorliegen, der nun durch den Vermieter zu kündigen wäre. Vermutlich sind die Mängel in der Fewo nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung, eine Abmahnung erfolgte vermutlich auch nicht. Wenn allerdings 2 Monate keine Miete bezahlt wurde, ist das als Grund zulässig. Dazu bräuchte es keine Abmahnung.

Gerhart  14.08.2016, 11:15

Nachtrag: Der Zeitmietvertrag hat zur Begründung der Befristung die Formel: Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch.

DerHans  14.08.2016, 11:35
@Gerhart

Abgesehen davon ist die Dauervermietung von Ferienwohnungen in den meisten Kommunen illegal.

Kopter 
Fragesteller
 14.08.2016, 12:26
@Gerhart

Gilt besonderes Recht wenn man Mietmängel oder fehlende Zahlungen feststellt wenn die Miete ein kleines Kind haben das damit ebenfalls rausgeschmissen würde? Ich habe gehört dass wir sie nicht rauswerfen dürfen weil wir damit ein kleines Kind obdachlos machen

Gerhart  14.08.2016, 15:37
@Kopter

Die Eltern als Mieter setzen sich über Gesetz und Recht hinweg und tragen damit das Risiko der Obdachlosigkeit. Der Vermieter ist nicht der Verantwortungtragende. Aber es ist richtig, dass die Mieter der ordentlichen Kündigung wegen sozialer Härte widersprechen können. Bei einer fristlosen Kündigung kann nicht widersprochen werden, wenn der Kündigungsgrund rechtswirksam ist.

Das Sozialamt der Kommune sollte auf die entstandene Situation sofort hingewiesen werden.

Den nun nachfolgenden Mietern kannst du nur eine andere Fewo anbieten. Mehrkosten hättest du zu tragen.

Welche rechtlichen Konsequezen bestehen denn wenn ich eine ausländische Familie mit kleinen Kind nach Ablauf der Mietzeit (mit vorwarnung) aus der Wohnung schmeiße?

Bitte wende Dich an einen Fachanwalt und tausche weder das Schloss, noch beauftrage Jemanden die Sachen rauszutragen.

Das wäre verbotene Eigenmacht und Hausfriedensbruch.

Wenn Du die Polizei rufst, wird die auf den Rechtsweg hinweisen.

Also bevor es richtig Ärger gibt, Anwalt einschalten.

LG

johnnymcmuff

Ihr hättet eine Ferienwohnung gar nicht auf Dauer vermieten dürfen.

Wenn ihr die Mieter jetzt loswerden wollt, müsst ihr für die daraus entstehenden Kosten aufkommen.

Kopter 
Fragesteller
 13.08.2016, 19:17

Im Mietvertrag war eine Bezugs und Entzugs Zeit dabei. Daran müssen sie sich doch halten?

DerHans  13.08.2016, 19:35
@Kopter

Ihr könnt nur versuchen, hier über das Hausrecht zu agieren. Der befristete Vertrag ist ausgelaufen, also halten die Leute sich dort illegal auf.

Ihr könntet also die Polizei rufen.

Kopter 
Fragesteller
 14.08.2016, 10:55
@DerHans

Dankeschön :-)

Gerhart  14.08.2016, 11:16
@DerHans

Hier greift kein Hausrecht.

DerHans  14.08.2016, 11:32
@Gerhart

Deswegen "versuchen".

Um sie wirklich raus zu bekommen, wäre eine Räumungsklage notwendig.

Mit dem bereits in der Antwort genannten Kostenrisiko.

Bei den Leuten ist nichts zu holen. Das wird sicher mehr kosten, als die illegale Vermietung eingebracht hat.

Da hilft nur eines - Freunde anrufen, alles raus tragen und ein neues Schloss einbauen. Danach kräftig lügen und behaupten sie wären nie drin gewesen, denn in unserem Rechtsstaat kann der Mieter alles machen, selbst ein Jahr keine Miete  zahlen und alles zerstören. 

Bis du "Recht" bekommst bist du pleite. 

Kopter 
Fragesteller
 13.08.2016, 19:19

Welche rechtlichen Konsequezen bestehen denn wenn ich eine ausländische Familie mit kleinen Kind nach Ablauf der Mietzeit (mit vorwarnung) aus der Wohnung schmeiße?

Gerhart  14.08.2016, 11:20
@Kopter

Jeder Richter am Amtsgericht wird durch einstweilige Verfügung den Vermietungszustand wieder herbeiführen. Neben den Gerichtskosten bezahlst du auch noch den Gerichtvollzieher.

Ob nun dazu noch Körperverletzung und Sachbeschädigung als Straftat kommen, bleibt offen.

CCCPtreiber  14.08.2016, 12:31
@Gerhart

Wenn überhaupt ein Richter zum Zug kommt.. normal verzieht sich das Gesindel dann von selbst.