Wird der Vermieter darüber informiert, wenn ich einen Hund anmelde?

19 Antworten

Wenn der Vermieter keinen Hund will, mußt Du das akzeptieren. Das hat gar nichts damit zu tun, ob noch jemand anderes ein Haustier hat oder nicht. Er kann es Dir verbieten, einem anderen aber genehmigen. Ein Hund ist kein genehmigungsfreies Kleintier wie ein Hamster oder Ratten. Er bedarf in jedem Fall der Zustimmung, und die solltest Du möglichst schriftlich haben.

Du glaubst doch nicht im Ernst, daß er Dir vordergründig mit der ungeliebten Tierhaltung kündigt, wenn er Deine Einstellung kennt! Da wird er einen anderen Grund finden, Dich fristlos aus der Wohnung zu werfen. Uns sei es nur, daß Du eine gelbe Jacke oder rote Schuhe hast.

Such Dir eine Wohnung, wo Tierhaltung erlaubt ist, dann kannst Du Deinen Wunsch umsetzen, so lange verzichte doch bitte dem Tier zuliebe.

Georg63  09.02.2016, 21:19

Wenn der Vermieter keinen Hund will, mußt Du das akzeptieren

Gott sei Dank iist dem nicht mehr so.

Berni74  10.02.2016, 09:17
@Georg63

Doch, der Vermieter muß der Hundehaltung zustimmen (was ich persönlich gut finde) und wird dies, wenn überhaupt, auch nur unter Vorbehalt tun. Wenn es zum Beispiel zu Problemen mit den Nachbarn kommt, kann er die Abschaffung des Hundes verlangen.

Was nicht mehr statthaft ist, ist ein generelles Hundehaltungsverbot im Mietvertrag.

Wenn dein Vermieter bereits NEIN gesagt hat, dann lass die Finger von einem Hund. Der Vermieter könnte über Nachbarn, Hausmeister etc. jederzeit von deinem Hund erfahren und dann.... muss der Hund weg und das meistens schnellstens. Muss das sein? Muss man das einem Lebewesen zumuten? Möchtest du das ein anderer sich einfach deiner Anweisung widersetzt?

Wenn du unbedingt einen Hund haben willst, dann such dir erstmal eine andere Wohnung in der Hundehaltung erlaubt ist. Ansonsten... lass die Finger davon

Das wird nicht weiter gemeldet.Die wollen nur deine Hundesteuer.   LG  gadus

Wenn es der Vermieter erfährt ist es ein Kündigungsgrund wenn er das Verbot der Hundehaltung konkret begründen kann.

http://magazin.mydog365.de/recht/vermieter-verbietet-hund/

Georg63  09.02.2016, 21:30

Hast du diesen Artikel überhaupt gelesen?

"Will ein Vermieter nicht mit sich reden lassen, kommt es in der Regel zur Abmahnung und zur Kündigung. Allerdings sind diese meist unwirksam."

andie61  09.02.2016, 21:34
@Georg63

Habe ich,meist unwirksam steht da,das bedeutet nicht immer unwirksam.Wenn sich der Hund doch als Kläffer entpuppt und sich die Nachbarn beschweren haste den Fall in dem eine Kündigung wirksam wäre.

auchmama  09.02.2016, 21:40
@andie61

Grad in Mehrfamilienhäusern hat ein Vermieter für mehrere Parteien die Verantwortung! Wenn dann alle aus solchen Chaoten bestehen und sich über alles einfach hinwegsetzen, da kommt dann echte Freude auf!

Es hat ja rechtlich gesehen JEDER Mieter einen Anspruch auf die Einhaltung seines Vertrages und ich persönlich finde es absolut daneben hier jemanden zu ermuntern, sich über seinen Vermieter einfach hinweg zu setzen und das vielleicht auch noch auf Kosten eines unschuldigen Hundes!

Georg63  09.02.2016, 21:44
@auchmama

Komisch - ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit vielen Hunden und es gibt keinen Stress.

Sicher ist auf gegenseitige Rücksichtnahmezu achten und wer seinen Hund nicht erzieht hat Pech - dann zurecht - aber nicht vorab pauschal.

andie61  09.02.2016, 21:55
@Georg63

Da hängt es dann auch davon ab was im Mietvertrag steht,macht der Vermieter die Hundehaltung in dessen Mietwohnung ausdrücklich von seiner Zustimmung abhängig dann ist diese Klausel rechtswirksam,und er kann die Hundehaltung ablehnen.Er darf aber kein generelles Tierverbot aussprechen,das wäre dann wieder unwirksam.

Von diesem Plan würde ich Abstand nehmen.

Such Dir eine andere Wohnung, wo Dir die Hundehaltung von vornherein gestattet wird, und dann kannst Du über die Anschaffung eines Hundes nachdenken.

Eine Info, daß Du bei der Stadt einen Hund angemeldet hast, bekommt der Vermieter allerdings nicht.

Aber, wie gesagt, im Interesse des Hundes, hol Dir den nicht ohne schriftliche Zustimmung Deines Vermieters. Er weiß jetzt von Deinem Vorhaben und wird Dich diesbezüglich im Auge behalten.