Vermieter verbietet WLAN um andere vor Strahlen zu schützen

12 Antworten

Nein, er kann solche Geräte ebenso wenig verbieten, wie er auch keine Strahlung ganz ausschliessen kann. Wie Du schon richtig angemerkt hast, kommen ja auch andere Geräte mit Strahlung beim normalen Nutzen einer Wohnung zu Anwendung. Selbst ganz normale Stromkabel haben eine gewisse Strahlung. Will der Vermieter nun wieder auf offene Feuerstellen umstellen?

Er kann sich auf kein Gesetzt berufen. Aber es stimmt scho, dass man darauf achten soll, dass so wenig Elektrosmog wie möglich im Haus sein soll. Es geht auch ohne W-Lan, nämlich D-Lan. Das ist sicherer und auch schneller! Informier Dich!

danke für dein kommentar aber wie nutzt man ein IPhone und Ipad über DLAN?

Hallo Gesetzlich verbieten kann er es nicht. Aber dein Kumpel sollte froh sein, hat er einen Vermieter der auf sowas achtet. Die Gesetze sagen nur, dass nicht nachgewiesen werden kann, das W-Lan schädlich ist. Niemand hat aber bis jetzt nachgewiesen, dass es nicht schädlich ist... Ein mega Risiko auf das wir uns da einlassen. Man tut mal, und schaut dann was passiert, auf gut Glück. Inzwischen gibt es viele Gruppen, Institutionen usw. die mit verschiedenen Studien gezeigt haben, dass das dauernde W-Lan uns schadet. Es geht direkt auf's Nervensystem. Getestet vom Gesetzgeber wurde aber nur, ob es das Gewebe erwärmt. In Paris wurde W-Lan im 2011 in allen öffentlichen Räumen verboten. Und die WHO hat im 2011 gesagt, dass W-Lan möglicherweise krebserregend ist.... Ist es denn so schlimm ein Kabel in der Wohnung zu haben? Oder bei Geräten wo ein Kabel nicht möglich ist, warum ist es so schwer den W-Lan Router nur einzustellen, wen man ihn braucht? Kein Mensch würde den Herd den ganzen Tag laufen lassen, nur weil er am Mittag warm kocht..... Wach auf Menschheit!!!

Verbieten kann man das mit Sicherheit nicht,was für ein Schwachsinn.Ich würde mal im Mietrecht oder BGB nach schauen.

Das BGB ist noch nicht auf WLAN - Verbote eingerichtet. Auch im Mietgesetz gibt es keine gezielten Hinweise auf Einschränkungen der WLAN - Nutzung.

Verweise deinen Vermieter an das Bundesamt für Strahlenschutz

Grundlage für die Beurteilung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder ist die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie beschreibt, welche Menge der Strahlungsleistung (gemessen in Watt (W); 1 W = 1000 mW) vom menschlichen Körper (kg) aufgenommen wird. Die maximal zulässige SAR beträgt 0,08 W/kg für den ganzen Körper und 2,00 W/kg für Teile des Körpers, zum Beispiel für den Kopf. Durch Bluetooth oder WLAN verbundene Geräte bleiben als Einzelkomponenten deutlich unterhalb dieser SAR-Grenzwerte.

Werden die Grenzwerte eingehalten, gibt es nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine Nachweise, dass hochfrequente elektromagnetische Felder gesundheitliche Risiken verursachen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, die persönliche Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu reduzieren, um etwaige gesundheitliche Risiken möglichst gering zu halten: Bevorzugen Sie herkömmliche Kabelverbindungen, wenn auf den Einsatz von Bluetooth- oder WLAN-Lösungen verzichtet werden kann.

Vermeiden Sie die Aufstellung von zentralen WLAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz.

Quelle; tttp://www.bfs.de/de/bfs/publikationen/broschueren/elektromagnetischefelder/modernekommunikation/Bluetooth_WLAN.html

Verweise deinen Vermieter an das Bundesamt für Strahlenschutz

dies rät aber:

Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, die persönliche Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu reduzieren, um etwaige gesundheitliche Risiken möglichst gering zu halten: Bevorzugen Sie herkömmliche Kabelverbindungen, wenn auf den Einsatz von Bluetooth- oder WLAN-Lösungen verzichtet werden kann. Vermeiden Sie die Aufstellung von zentralen WLAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz.

dann fühlt er sich bestätigt. das geht sicher nach hinten los.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/der-pflichttermin-mit-dem-ableser-wird-vergangenheit-der-bundesgerichtshof-erlaubt-funkbasierte-ablesesysteme-fuer-energie-und-wasserverbrauch/4694032.html

lies mal mein Link. hier beruft sich der BGH auf die Heizkostenverordnung aber wie schauts bei vermeidbarem WLAN aus? also so sicher ist da noch nix wie es scheint denn lies mal genau den teil:

Das Hamburger Landgericht hatte in einem vergleichbaren Fall die „Funkallergie“ einer Klägerin gelten lassen,

@ProfDrHouse

das BfS Salzgitter spricht Empfehlungen aus, in diesem Fall auch zum Einsatz von WLAN. Entweder beorgt der Mieter sich die entsprechende Broschüre um daraus gegenüber dem Vermieter ggfls. zu argumentieren oder gibt ihm den Hinweis sich selbst mit dem Bundesamt in Verbindung zu setzen.

Mit der Ablesung Heizkosten stelltest du ja bereits die richterliche "Absegnung" ein.

Mir selbst ist bisher kein Urteil bzgl. WLAN bekannt, vermutlich wurden solche Klagen überhaupt nicht von den Untergerichten angenommen, denn schließlich darf ich doch in meiner Wohnung selbst bestimmen, oder?

@ProfDrHouse

Das Hamburger Landgericht hatte in einem vergleichbaren Fall die „Funkallergie“ einer Klägerin gelten lassen,

Bitte Aktenzeichen nennen, es erscheint mit eher unwahrscheinlich das ein Gericht so etwas gelten lässt,