Vermieter verbietet wellis?

13 Antworten

Die Haltung von Kleintieren darf generell nicht untersagt werden. Will heißen, man muss nicht fragen ob man darf. Wenn lt. MV verboten, ist das unwirksam. Du dürftest auch zwei oder drei WS halten.

Sie können rechtlich nicht dagegen angehen, wenn Sie "mit der Tür ins Haus fallen" und dem Vermieter Angaben über solche, nicht zu untersagenden Haustiere, wie Zierfische oder Vögel machen.

Der Vermieter kann Ihre Bewerbung ablehen und sich einen Mieter "ohne Vogel" wählen.

Ziehen Sie ein und halten Ziervögel oder Fische, kann eine solche Kleintierhaltung nicht untersagt werden, ein generelles Verbot wäre von vorne herein unwirksam; etwas anders gilt für die Haltung von Hunden oder Katzen.

Also wenn ich meine wellis nicht erwähne und die wohnung bekomme, die vögel dann einfavh mitnehme hat er rechtlich gesehen nix mehr zusagen?

@MaFiPa

So ist das, soweit es sich dabei nicht um geräuschintensive Hordenhaltung außerhalb des Käfigs handelt.

ein verbot für hunde und katzenhaltung ist ebenso unwirksam seit 2015. im mietvertrag ist diese klausel unwirksam. man sollte sich jedoch da nicht mit dem vermieter anlegen...

@Hachibooh

Nur ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam!

Im Mietvertrag ist bezüglich der Tierhaltung eine Klausel üblich, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.

Selbst diese einschränkende Klausel ist rechtens: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (WM 1981, Seite 53) steht es dem Vermieter frei, ob er eine Tierhaltung duldet.

Diese Entscheidung bezieht sich immer auf den Einzelfall.

Neben der Haltung von Kampfhunden ist außerdem das
Beherbergen von Gift- oder Würgeschlangen, Riesenspinnen, Skorpionen und Papageien problematisch. Lärmstörungen, Geruchsbelästigung, Gesundheitsprobleme und Sicherheitsbedenken zählen zu den Gründen, die solch ein Verbot rechtfertigen.

Im Übrigen geht es in der Frage um die Vertrgfreiheit, bei der ein Vermeiter vor dem Abschluß eines Mietvertrages entscheiden darf, mit wem er ein Mietverhältnis eingehen möchte.

Er muß niemanden nehmen, der bereits im Vorfeld erkennbar "einen Vogel" hat.

@Hachibooh


ein verbot für hunde und katzenhaltung ist ebenso unwirksam seit 2015. im mietvertrag ist diese klausel unwirksam.

Dennoch bedarf es auch in diesem Fall der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters zur Haltung :-O

Wer da rechtsirrigerwesie meint, wg. der unwirksamen Klausel ungefragt Hund oder Katze anschaffen zu dürfen, wird da schnell eines Besseren belehrt: Abschaffungsverlangen unter Fristsetzung und bei fruchtlosem Fristablauf fristlose Kündigung wg. nicht vertragsgemäßer Gebrauchsüberlassung :-O

Hey, du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet Wellensittiche als Haustier anzugeben. Hättest du dort nichts gesagt und sie dann einfach mitgenommen, hätte der Vermieter nichts machen können. So kann er dir einfach die Wohnung nicht geben.
Du solltest bei dem nächsten Vermieter die Tiere nicht angeben.
Man muss nur Vögel ab Großsittichen, Hunde und Tiere, die für weitere Mitbewohner eine Gefahr darstellen könnten (Schlangen, Spinnen usw.)melden.
LG

ah das wusste ich nicht

Das weiß ich jetzt auch nur so genau, weil ich selbst gerade am umziehen bin und mich deshalb erkundigt habe^^

Einem Vermieter bleibt es freigestellt, an wen er vermietet. Und wenn er Euch eine Wohnung ob des Vorhandenseins von 3 Wellis nicht vermieten möchte, werdet Ihr daran nichts ändern können.

Ansonsten kann Euch bei Bestehen eines Vertrages das Halten von Wellensittichen nicht untersagt werden.

Wenn Du einen VM erwischst, der etwas gehen die Wellis hat dann wirst Du früher oder später mit ihm Ärger bekommen.
Recht hin oder her.

Wenn Du dem Ärger vorneweg aus dem Weg gehen willst, dann such Dir einen VM der nix gegen die Wellis hat.