Vermieter will Stromleitungen in ganzer Wohnung Aufputz erneuern - rechtlich okay?

7 Antworten

Jede so sanierte Wohnung kann im Mietspiegel nur auf Stufe "einfacher Standard" eingeordnet sein, was die maximal mögliche Miete natürlich deutlich senkt, was aber nicht unbedingt eine Mietreduzierung für die aktuellen Bewohner bedeuten muss.

Ich finde, auf einem Wohnungsmarkt, wo es einen großen Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen gibt, muss es auch solche Wohnungen mit einfachem Standard noch geben, die dann hoffentlich wirklich bezahlbar sind.

Wem eine solche Wohnung nicht gefällt, der kann sicher aus dem reichhaltigen Angebot der Vonovia auch noch was besseres finden. Oder eben bei einem anderen Vermieter.

Stromleitungen kann man selbstverständlich auch Aufputz verlegen.

Frage zum Verständnis: Wie sieht denn die vorhandene Installation aus? In vielen älteren Gebäuden sind auch noch alte Installationen mit 2-adrigen Kabeln verbaut. Hier stellt sich dann auch die Frage, was dir deine eigene Sicherheit wert ist.

Vike25 
Fragesteller
 08.05.2021, 08:47

Ja hier sind keine Schutzschalter vorhanden

Interesierter  08.05.2021, 08:56
@Vike25

Das ist wohl der Grund für die Neuinstallation.

Grundsätzlich nicht schön. Aber so eine alte Installation kann auch durchaus gefährlich sein.

Wenn er Unter- oder Imputz verlegen will müsste er noch die Renovierung bzw. Tapezierung bezahlen. Zudem dauert es länger und ist auch so teurer. Mit dieser Variante will er nur die Kosten senken. Das wäre auch keine Renovierung mehr sondern eine Sanierung. Dann käme später noch eine Mieterhöhung auf Dich zu und möglicherweise für diese Zeit noch eine Ersatzwohnung in Frage.

Ob Aufputz jetzt noch rechtlich in einer Wohnung zulässig ist kann ich nicht sagen. Es entspricht nicht mehr dem Standard. Ich könnte mir aber vorstellen, daß genau deswegen durchaus dann auch eine Mietminderung eintreten und in Anspruch genommen werden könnte. Das kann man aber sicherlich auch im Mieterbund erfahren.

Ist dies rechtlich gesehen in Ordnung?

Ja. Der Aufwand, die vorhandene Installation Unterputz zu erneuern, wäre im Vergleich dazu massiv teurer und würde zudem bedeuten, dass die Wohnung für den Zeitraum der Arbeiten unbewohnbar wäre. Das kann man im Bestand nur machen, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnt ist.

Stromleitungen als Aufputz zu verlegen??

Das ist zwar unschön, aber völlig der Norm entsprechend.

Schwierig zu sagen...

Die Mietsache muss eben benutzbar sein, wenn sie als mängelfrei gelten soll. Allerdings ist Aufputz heute nicht mehr Stand der Technik und in einem Streitfall hättest du wohl gute Karten, würde ich mit meinem Rechtsempfinden mal meinen.